Kommende Woche soll das Datenschutzgesetz novelliert werden. Vor den Beratungen am Montag im Verfassungsausschuss hat die Arbeiterkammer (AK) in einer Aussendung verlangt, dass im Datenschutzgesetz ein Verbandsklagerecht bei Datenschutzangelegenheiten verankert wird. Eine Verbandsklagsbefungnis fordert die AK für sich selbst und Gewerkschaften.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung sieht laut AK die Option einer Verbandsklagsbefugnis für Organisationen vor, wenn sie im Bereich des Datenschutzes etwa für Konsumenten und Arbeitnehmer tätig sind. "Der einzelne Betroffene müsste nicht selbst den Kopf hinhalten und spart sich den mühsamen Gang zur Datenschutzbehörde oder den Gerichten. Ist eine Verbandsklage erfolgreich, profitieren davon auch alle betroffenen Konsumenten und Arbeitnehmer. Das spart allen Betroffenen Zeit und Kosten und bringt Klarheit für die Wirtschaft", so AK-Direktor Christoph Klein.
Verstöße als Geschäftsmodell
Bei etlichen Internetkonzernen scheinen Datenschutzverstöße zur Grundlage ihres Geschäftsmodells zu zählen, schreibt die AK. Mit dem Angebot personenbezogener Dienstleistungen im Internet und der Verwendung der Daten für Werbezwecke hätten diese Anbieter in kurzer Zeit erhebliche Marktmacht erlangt. "Mit kollektiven Rechtsschutzmitteln wie der Verbandsklage könnte auch diesen Anbietern besser auf die Finger geschaut werden."
Auch erfahre die AK immer wieder von - zum Teil auch massiven - Datenschutzverstößen durch die Arbeitgeber. Arbeitnehmer hätten Angst um ihren Job oder vor Benachteiligungen, wenn sie dagegen vorgingen. "Verbandsklagerechte für die Arbeiterkammer und ÖGB und Fachgewerkschaften sind daher wichtig, um das bestehende Machtungleichgewicht im Arbeitsverhältnis ohne Risiko für betroffene Arbeitnehmer fair auszubalancieren", so Klein.
Strafhöhe je nach Umsatzhöhe
Zentral bei den politischen Plänen zur Novellierung des Datenschutzgesetzes kommende Woche sind höhere Strafen bei Vergehen. Die Bußen für Unternehmen richten sich zum Teil nach dem Umsatz und können, je nach Schwere des Vergehens, bis zu mehreren Millionen Euro betragen. Personen, die sich vorsätzlich widerrechtlichen Zugang zu Daten verschaffen oder ihnen anvertraute Daten unberechtigt weiterleiten oder unzulässige Videoaufzeichnungen machen, drohen Pönalen bis zu 50.000 Euro. Weiters enthalten in der Novelle ist die Pflicht zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten und zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, wobei die Bestimmungen sowohl die öffentliche Hand als auch den privaten Sektor betreffen.