Der austro-kanadische Milliardär und Parteigründer Frank Stronach ist im Visier der österreichischen Steuerbehörden. Es besteht der Verdacht, dass der Magna-Gründer seiner unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich nicht nachgekommen ist. Dies wurde durch ein Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts publik, denn sonst herrscht in Steuerfragen strikte Geheimhaltung.
Das Finanzministerium in Wien erklärte am Donnerstag auf APA-Anfrage, aufgrund der "abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht" keinerlei Auskunft geben zu können. Wie jedoch aus dem Urteil des Schweizer Gerichts hervorgeht, stellte das Central Liaison Office for International Cooperation (CLO) des österreichischen Finanzministeriums am 26. November 2015 ein Amtshilfegesuch für den Besteuerungszeitraum 2012 bis 2014.
Verdacht: Honorare verschleiert
Darin erklärte Österreich, es sei erwiesen, dass ein großer Teil von Provisionen und Management Fees, die von Firmen aus dem Magna-Konzern an Stronach persönlich bezahlt worden seien, an bzw. im Wege von Firmen in der Schweiz, Liechtenstein und Jersey transferiert worden seien. Es bestehe daher der Verdacht, dass Stronach in Österreich nicht sein Welteinkommen offengelegt habe. Es sei davon auszugehen, dass Stronach zustehende Gelder mit Hilfe von mit ihm in Verbindung stehenden Firmen verschleiert worden sind.
Das CLO ersuchte die Eidgenössische Steuerverwaltung, sämtliche für Steuerfragen relevanten Unterlagen wie Bilanzen, Bescheide und Erklärungen sowie etwaigen Schriftverkehr zu übermitteln. Man erwarte daraus "erhebliche Fortschritte im Ermittlungs- und Betriebsprüfungsverfahren". Die Schweizer Kollegen entschieden am 13. September 2016, Amtshilfe zu leisten, handelten sich aber eine Beschwerde der Stronach-Anwälte ein, die den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen brachten.
Die Anwälte brachten vor, Österreichs Fiskus habe Stronachs steuerliche Situation schon mehrfach untersucht und in den Zeiträumen 1994 bis 2005 und 2006 bis 2013 Steuerprüfungen unterzogen. Der österreichischen Steuerbehörde sei somit die Tatsache bewusst gewesen, dass die nicht-österreichischen Magna-Honorare nicht an Stronach persönlich entrichtet worden seien und auch akzeptiert, dass die an seine Zuger Gesellschaft namens Stronach & Co entrichteten Honorare in Österreich keiner Besteuerung unterliegen.
Beschwerde abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen. Die Kosten für das Verfahren - 4.000 Franken (3.757 Euro) - muss Stronach tragen. Stronach kann sich gegen die Entscheidung noch an das Schweizer Bundesgericht in Lausanne wenden, allerdings nur wenn es sich um eine "Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung" oder es sich "aus anderen Gründen um einen besonders bedeutenden Fall" handelt. Ob dies der Fall ist, entscheidet das Bundesgericht.