In Straßburg entscheidet heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über ein brisantes Thema: Es geht um die Teilnahmepflicht von muslimischen Schülerinnen am gemischten Schwimmunterricht.

Geklagt hatte ein Elternpaar aus Basel (Schweiz). Die beiden Muslime berufen sich auf das Menschenrecht der Religionsfreiheit. Ihnen wurden Bußgelder auferlegt, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter zum Schwimmen zu schicken.

Die Schweizer Justiz argumentierte: Da die Mädchen die Pubertät noch nicht erreicht hatten, können sich die Eltern nicht auf gesetzliche Ausnahmen von der Teilnahmepflicht berufen. Ab 10 Uhr wird heute in Straßburg verhandelt.