Neuerlich gibt es rechtliche Schwierigkeiten mit dem Glücksspielgesetz. Der Oberste Gerichtshof (OGH) sieht einen Verfassungsverstoß. Der VfGH soll das Gesetz kippen, heißt es im entsprechenden Antrag des OGH. Der Entscheidung liegen laut OGH, der auch einen Verstoß gegen das EU-Recht sieht, sechs verbundene Verfahren nach den Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zugrunde.

Im Wortlaut heißt es im Antrag, hier zu finden, dass der OGH an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Antrag stellt, "das Glücksspielgesetz und das NÖ-Spielautomatengesetz als verfassungswidrig zur Gänze aufzuheben. Die Klagen kamen von der Admiral-Gruppe, die zum Glücksspielriesen Novomatic gehört. Admiral hatte andere Automatenbetreiber geklagt, die ihre Geräte unrechtmäßig betreiben würden.

Der OGH erklärte, "die jeweils Beklagten wandten unter anderem die Unionsrechtswidrigkeit des Monopolsystems des GSpG wegen Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit bzw. dessen Verfassungswidrigkeit wegen Inländerdiskriminierung ein".

Monopol verstoße gegen EU-Recht

Nun entschied der Gerichtshof, dass "diese Unionsrechtswidrigkeit" eine "verfassungsrechtlich unzulässige Inländerdiskriminierung" bewirke. Daher habe "der Senat die Aufhebung einzelner Bestimmungen des Glücksspielgesetzes und des NÖ Spielautomatengesetzes 2011 (hilfsweise der genannten Gesetze zur Gänze) beim Verfassungsgerichtshof beantragt."

Das österreichische Glücksspielmonopol verstoße nämlich gegen das Unionsrecht, so der OGH, der hier mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs argumentiert: Die Werbung der wenigen zugelassenen Glücksspielfirmen diene auch dazu, Personen zum aktiven Spiel anzuregen, "die bis dato nicht ohne weiteres bereit sind zu spielen".

Finanzministerium wartet ab

Im zuständigen Finanzministerium bleibt man abwartend. "Ad hoc ist jedenfalls keine Gesetzesänderung geplant", hieß es aus dem Ressort am Mittwoch.

"Die Experten des Hauses prüfen gerade den Beschluss des OGH. Das Verfahren vor dem VfGH bleibt abzuwarten. So ein Verfahren eröffnet wird, wird die Bundesregierung dazu Stellung nehmen", so ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch auf APA-Anfrage.

Mit dem Glücksspielgesetz (GSpG) gibt es schon seit Jahren juristischen Ärger. Bereits 2010 musste es im Gefolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) repariert werden. Seitdem gibt es kein staatliches Monopol auf Casinospiele mehr - zumindest theoretisch. Das Finanzministerium musste die bis dato stets freihändig an den teilstaatlichen Casinos-Austria-Konzern vergebenen Konzessionen erstmals ausschreiben. Bei der Vergabe lief aber einiges schief, sie wurde vom Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) gekippt. Jetzt ist der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) am Zug. Konkurrenten der Casinos Austria, etwa Automatenbetreiber, und auch Juristen monieren seit Jahren, dass das Glücksspielgesetz den Casinos-Konzern bevorzuge und andere diskriminiere.