1. Was passiert mit der acht jährigen Albona und dem neunjährigen Albin, die nun illegal von Ungarn nach Österreich eingereist sind?
Antwort: Im Zuge eines so genannten Dublin-II Verfahrens muss die oberösterreichische Asylbehörde gemeinsam mit den ungarischen Behörden klären, welches Land für das Asylverfahren zuständig ist. Das Innenministerium argumentiert, dass prinzipiell Ungarn zuständig ist, weil dort drei Asylanträge gestellt worden und in Österreich nur zwei. Die Zogajs werden sich darauf berufen, dass Österreich unabhängig von der Zahl der Anträge für das Verfahren zuständig ist, weil es sich um minderjährige Flüchtlinge handelt. Ihr Verfahren muss dort abgewickelt werden, wo sich ein erwachsener Angehöriger rechtmäßig aufhält, was bei Nurie aufgrund ihres neuen Asylverfahrens in Österreich der Fall ist.

2. Was geschieht mit den volljährigen Söhnen Alban und Alfred?
Antwort: Ihr Verfahren verläuft unabhängig vom Rest der Familie. Auch hier muss entschieden werden, ob Ungarn oder Österreich zuständig ist. Alban ist mit einer rechtmäßig in Österreich lebenden Frau verheiratet. Österreich könnte verpflichtet sein, sein Verfahren zu übernehmen, wenn sonst das Familienleben zerstört würde. Ob allerdings derlei "humanitäre Regelungen" berücksichtigt werden, muss die Asylbehörde bestimmen.

3. Was passiert, wenn sich Ungarn und Österreich nicht einig werden, wer für die Verfahren zuständig ist?
Antwort: Da es keine Schiedsinstanz gibt, würde eine Pattsituation vorliegen. De facto kann Ungarn nicht gezwungen werden, dass es wieder Flüchtlinge ins Land lässt. Die Zogajs würden damit vorerst in Österreich bleiben.

4. Warum haben Nurie Zogaj und ihre Tochter Arigona einen neuen Asylantrag gestellt?
Antwort: Wenn neue Asyl-Gründe vorliegen, die zuvor nicht geprüft wurden, kann ein neuerliches Verfahren zugelassen werden. Bisher hing das Verfahren der Zogajs am Ehemann von Nurie. Hier wurde nur geprüft, ob dieser Asyl bekommt. Seinem Asylantrag wurde nicht statt gegeben. Nach seiner Ausweisung war er untergetaucht. Im jetzigen Verfahren werden die individuellen Asyl-Gründe von Nurie Zogaj geprüft.

5. Was passiert, wenn Nurie Zogaj kein Asyl bekommt und damit nicht als Flüchtling anerkannt wird.
Antwort: In diesem Fall ist zu prüfen, ob ihr "subsidiärer Schutz" gewährt wird. Sie würde damit eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen und arbeiten dürfen. Subsidiärer Schutz wird zuerkannt, wenn mit einer Abschiebung das Menschenrecht verletzt würde, keiner unmenschlichen Behandlung unterworfen zu werden. In diese Richtung argumentiert Herbert Blum, der Anwalt der Zogajs. Nurie Zogaj sei psychisch angeschlagen und im Kosovo wäre ihre Behandlung nicht gewährleistet. Wird der subsidiäre Schutz abgelehnt, kommt es zur Ausweisung, die allerdings noch beeinsprucht werden kann.