Das Europaparlament hat den Plänen der EU-Regierungen zu einer Ausdehnung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 65 Stunden vorerst eine Abfuhr erteilt. Die Abgeordneten in Straßburg stimmten mit breiter Mehrheit dafür, die Höchstarbeitszeit in der EU bei 48 Stunden zu belassen. Jetzt kommt es zu einem Vermittlungsverfahren bei dem der EU-Ministerrat mit den Parlamentariern in Verhandlungen treten muss. Wenn es zu keiner Einigung kommt, ist das Vorhaben gestorben. Im Juni hatten sich die EU-Regierungen nach dreijährigem Feilschen darauf verständigt, die zulässige Wochenarbeitszeit unter bestimmten Bedingungen von 48 auf 65 Stunden zu erhöhen.

Verstoß. Prinzipiell sind sich Rat und Parlament einig, dass es zu einer Reform der Arbeitszeitregelung kommen muss. Fast alle EU-Staaten - auch Österreich - verstoßen gegen geltendes EU-Recht. Problematisch ist vor allem die Regelung von Bereitschaftsdiensten. Nach zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofes, wonach Bereitschaftsdienst in die Wochenarbeitszeit eingerechnet werden muss, war der Handlungsbedarf offenkundig geworden. Rat und Parlament streiten nun aber darüber, in welchem Ausmaß der Bereitschaftsdienst als Teil der Arbeitszeit zu zählen hat.

Bereitschaft. Die Parlamentarier haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der gesamte Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gewertet wird. Der Rat will hingegen bestimmte Arten der Bereitschaft (etwa wenn ein Arzt zwar im Spital ist, aber während eines 24-Stunden Dienstes zwischendurch schläft) nicht als Arbeitszeit gelten lassen.

Ausnahme Großbritannien. Ein weiterer Streitpunkt sind die Ausnahmeregelungen für Großbritannien, das sich derzeit nicht an einer europaweiten Regelung der Arbeitszeit beteiligt. Das Parlament will die Ausnahmeregelung in drei Jahren auslaufen lassen. Der Rat würde Großbritannien weiterhin eine Sonderposition zugestehen. Das würde die Verlängerung von ungleichen Arbeitsbedingungen bedeuten, was einerseits Wettbewerbsunterschiede verstärkt, andererseits auch zu Lasten der Arbeitnehmer gehen kann, weil nicht in jedem Land die gleichen Standards gelten.