Unter dem von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer am Mittwoch im Parlament erneuerten Motto "Schwamm drüber" hat die Koalition im Nationalrat ein Pflege-Verfassungsgesetz beschlossen und über bisherige Regelungen gestülpt. Jetzt müsse niemand mehr Sorgen wegen in der Vergangenheit schwarz beschäftigter Pflegekräfte haben, verspricht der Regierungschef. Die neue Generalamnestie ist aber an Vorleistungen geknüpft. Lesen Sie, worauf es ankommt.

1. Was bringt das neue Pflegegesetz wirklich? Eine Anmeldung bisher illegaler Pflegekräfte bis 30. Juni beim Finanzamt und der Sozialversicherung schützt Pflegebedürftige vor Verwaltungsstrafen und vor allen möglichen Rückforderungen etwa der Sozialversicherung oder schwarz beschäftigter Pflegekräfte, die etwa Pensionsansprüche anmelden könnten.

2. Was ist der Unterschied zur Pflege-Amnestie, die mit Jahresende ausgelaufen ist? Die von Juli bis Ende 2007 wirksam gewesene Amnestie hat nur Verwaltungsstrafen verhindert. Mögliche Rückforderungen wurden waren davon unberührt. Die Neuregelung geht also weit über bisher Gebotenes hinaus.

3. Wann ist der günstigste Zeitpunkt zur Anmeldung? Am besten sofort. Aufschieben und Zuwarten bis 30. Juni schützt zwar selbst dann vor einer Strafe, wenn jemand vernadert, angezeigt wird. Abwarten bringt aber nichts: Weil jede noch so späte Anmeldung bestehender Pflege-Verhältnisse rückwirkend mit 1. Jänner zu geschehen hat, müssen alle seit Jahresbeginn anfallenden Abgaben rückwirkend geleistet werden.

4. Wie unterstützt der Staat die 24-Stunden-Betreuung? Seit Juli 2007 gibt es Förderungen: Bis zu 800 Euro im Monat für zwei unselbständige und maximal 225 Euro für zwei selbständige Betreuer mit Gewerbeschein.

5. Wer hat Anspruch auf Förderung der Heimpflege? Voraussetzung ist Pflegegeld ab Stufe drei. Die Einkommensgrenze liegt bei 2.500 Euro monatlich, wobei Pflegegeld, Wohn-oder Familienbeihilfen oder Kinderbetreuunggeld nicht eingerechnet werden. Die Vermögensgrenze liegt bei 7.000 Euro. Privater Wohnungsbesitz spielt dabei aber keine Rolle.

6. Wo kann um diese Förderung angesucht werden? Bei Landesstellen der Bundessozialämter, Bezirkshauptmannschaften oder Sozialversicherungen. Das Sozialministerium startet demnächst "Schwerpunkttage" in den Bezirkshauptmannschaften Salzburgs, des Burgenlands und der Steiermark zur Erledigung aller Formalitäten. Termine werden telefonisch ab 23. Jänner unter der Gratis-Nummer 0800-220 303 zu erfahren sein.

7. Wer muss welche Gebühren und Abgaben bezahlen? Arbeit- und Auftraggeber unselbständiger Pflegekräfte sind verpflichtet, die von der Krankenkasse vorgeschriebenen Beiträge und die Lohnsteuer an das Finanzamt (Dienstgeber-Anteile) zu berappen. Bei Anmeldung sind 15 Euro fällig. Selbständige müssen für die Sozialversicherung, Anmeldung (15 Euro), Gewerbeanmeldung (70 Euro) und Mitgliedsbeiträge an die Wirtschaftskammer (je nach Bundesland 40 bis 138 Euro im Jahr) selbst aufkommen.

8. Ist legale Pflege generell teurer als Schwarzarbeit? Die 24-Stunden-Betreuung ist zur Gänze steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Sie wird aber um steuerfreie Zuschüsse wie etwa das Pflegegeld gekürzt. Nach Berechnungen des Sozialministeriums können trotz Pflege-Förderung und steuerlicher Absetzbarkeit aber durchaus zusätzliche Kosten anfallen.