Mit dem Vertragswerk, das in Zukunft "Vertrag von Lissabon" heißen soll, wurden die Hauptinhalte der gescheiterten Verfassung gerettet. Um 2009 in Kraft zu treten, muss der Vertrag in allen EU-Staaten bis Ende nächsten Jahres ratifiziert werden. Im Folgenden ein Überblick über die Eckpunkte des Reformvertrages:

Permanenter EU-Ratspräsident
Anstatt der derzeit halbjährlich wechselnden EU-Ratsvorsitzenden - den Regierungs- oder Staatschefs des jeweiligen Vorsitzlandes - wird ab 2009 ein fixer für zweieinhalb Jahre gewählter Präsident den Vorsitz bei Europäischen Räten und bei Gipfeltreffen mit Drittstaaten führen. Der Posten soll von einem ehemaligen Regierungschef bekleidet werden. Damit soll die EU eine kontinuierlichere Außenvertretung als bisher bekommen. In den jeweiligen EU-Fachministerräten bleibt der Vorsitz beim jeweiligen Präsidentschaftsland, die halbjährlich rotierenden Ratsvorsitze sollen sich aber in Trio-Präsidentschaften besser koordinieren.

"Hoher Vertreter" für die Außen- und Sicherheits-politik
Dieser soll ab 2009 die bisherigen Doppelgleisigkeiten zwischen dem EU-Außenbeauftragten des Rates (derzeit Javier Solana) und dem EU-Außenkommissar (derzeit Benita Ferrero-Waldner) beenden. Der "Hohe Vertreter" wird in Personalunion Generalsekretär des Rates und Vizepräsident der Kommission sein. Der Name "EU-Außenminister" wurde auf Druck Großbritanniens fallen gelassen.

Verkleinerte EU-Kommission
Ab 2014 werden nur noch zwei Drittel der EU-Staaten Kommissare in Brüssel stellen, anstatt wie bisher alle. Um eine gleiche Vertretung aller zu garantieren, muss die EU noch ein Rotationssystem festlegen.

Grundrechtecharta
Mit Ausnahme Großbritanniens und Polens wird der Text der Charta rechtsverbindlich. Diese garantiert den EU-Bürgern eine Reihe von einklagbaren Rechten wie etwa das Recht auf Leben, den Schutz personenbezogener Daten, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Die Grundrechtecharta soll die Europäische Menschenrechtskonvention ergänzen.