Die Volksanwaltschaft hat jetzt in der Frage zweisprachiger Ortstafeln Missstände in Bereichen der Bundes- wie Landesregierung festgestellt. Was war der Anlassfall, dass die Volksanwaltschaft tätig wurde?
Rosemarie Bauer: Es hat eine Beschwerde des Rates der Slowenen gegeben. Nach der Prüfung sind eine Missstandsfeststellung und eine Empfehlung herausgekommen: Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist zu berücksichtigen. Da gibt es jetzt eine Empfehlung an die Bundesregierung, die Topografieverordnung unverzüglich vollständig zu erlassen. Als zweites haben wir die Ortstafel-Versetzung beanstandet, weil damit die vom VfGH aufgehobenen Teile unterlaufen werden.

Die Volksanwaltschaft stellte nun beim Verfassungsgerichtshof den Antrag, jene Verordnung des Landes für die von Jörg Haider versetzte Ortstafel in Bleiburg zu prüfen?
Rosemarie Bauer: Das können wir tun, weil wir der Meinung sind, dass man höchstgerichtliche Urteile nicht mit einer neuen Verordnung unterlaufen kann.

Sie agieren als Anwalt des Rechtsstaates?
Rosemarie Bauer: Das ist unsere ganz zentrale Aufgabe. Wir bräuchten gar nicht immer eine Beschwerde. Wenn wir sehen, dass Recht verletzt wird, können wir auch amtswegig prüfen. Als Gegenüber haben wir immer wieder Behördenvertreter, die glauben, im Recht zu sein.

Sie bleiben bei Ihrem Urteil: Sauerei ist Sauerei?
Rosemarie Bauer: In dem Fall ist die Sauerei, dass mit dem Versetzen der Ortstafel versucht wird, ein VfGH-Urteil zu umgehen.