Die Stimmzettel und Wahlkarten für die EU-Wahl sind fertig gedruckt. Spätestens ab Donnerstag startet der Versand der Wahlkarten durch die Gemeinden an die Wahlberechtigten. All jene, die ihre Stimme am 9. Juni nicht in „ihrem“ Wahllokal am Hauptwohnsitz abgeben können, brauchen eine Wahlkarte. Möglich ist damit die Briefwahl oder das Wählen direkt am 9. Juni in jedem anderen Wahllokal Österreichs. Bei Gehunfähigkeit kann man auch eine „fliegende“ Wahlbehörde anfordern.

Die Bundeswahlbehörde hat bis Donnerstag die Wahlmaterialien an die Gemeinden verschickt, hieß es aus dem Innenministerium zur APA. Vorbehaltlicher postalischer Probleme sollten also alle Wahlkarten bei den Gemeinden eingelangt sein, die diese nun an die Wahlberechtigten versenden bzw. ausgeben können.

Um an eine Wahlkarte zu kommen, muss man sie beantragen. Diese Beantragung kann schriftlich erfolgen - via E-Mail, Fax, Brief, in manchen Gemeinden auch über eine Anforderungskarte in an die Haushalte verschickten Foldern - oder über ein Onlineportal. Die Frist dafür ist der 4. Tag vor dem Wahltag (5. Juni). Ebenso möglich ist eine mündlich Beantragung (bis zum 7. Juni, 12 Uhr): Diese erfolgt persönlich auf der Gemeinde oder dem Magistrat, in deren Europa-Wählerevidenz man eingetragen ist. Spätestens am 17. Mai sollten auf allen Gemeinden die Wahlkarten abholbereit sein, hieß es aus der Wahlbehörde.

Wahlkarten können auch digital beantragt werden

Für die digitale Beantragung kann man die App „Digitales Amt“, nutzen (Voraussetzung: digitale Signatur „ID Austria“). Möglich sind Online-Anträge auch über das Webportal oesterreich.gv.at. In vielen Fällen kann man auch das Portal https://www.wahlkartenantrag.at nutzen. Auslandsösterreicher erhalten die Wahlkarte automatisch, wenn sie ein „Wahlkartenabo“ haben, bzw. können sie bei der zuständigen Vertretungsbehörde eine anfordern.

Verboten ist der telefonische Antrag - und ein Antrag im Namen anderer Personen ohne Bevollmächtigung. Jeder Wahlkartenbezieher muss einmal seine Identität nachweisen: Entweder per Ausweisdokument beim persönlichen Antrag bzw. beim Online-Antrag mit der ID Austria - oder spätestens bei der Zustellung: In jenen Fällen, bei denen beim Antrag die Identität nicht nachgewiesen werden muss, wird die Wahlkarte eingeschrieben zugeschickt und muss, wenn einen der Briefträger nicht antrifft, von der Post abgeholt werden (mit Ausweis).

Neu ist, dass man den Status seiner Wahlkarte online abfragen kann. Sofern eine Wahlkarte beantragt worden ist, ist es online unter www.bmi.gv.at/selbstauskunft möglich zu eruieren, ob diese schon auf dem Weg zu einem ist, beziehungsweise ob sie bei der Behörde nach Verwendung wieder zurückgelangt ist. Voraussetzung für dieses Tracking der Wahlkarte ist die ID Austria.

Stimmabgabe auch in der Gemeinde möglich

Gewählt werden kann mit der Wahlkarte auf unterschiedliche Arten. Möglich ist bei dieser EU-Wahl erstmals österreichweit, bereits vor dem Wahltag mit der Briefwahlkarte direkt auf der Gemeinde zu wählen: Wenn man sich die Wahlkarte persönlich auf der Gemeinde bzw. dem Magistrat abholt, kann man die ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte auch direkt dort wieder abgeben.

Alternativ kann man die (ausgefüllten) Wahlkarten „klassisch“ in den Briefkasten werfen bzw. an einer Post-Geschäftsstelle aufgeben. Für die Briefwahl ist wieder relativ lange Zeit: Die Post bietet für die EU-Wahl wieder eine Sonderentleerung aller rund 14.000 Briefkästen in Österreich an. Die Wahlkarte muss dafür am Samstag vor dem Wahltag, den 8. Juni, spätestens um 09:00 Uhr eingeworfen werfen, hieß es seitens der Post AG. Porto muss man nicht bezahlen, das übernimmt der Bund.

Auslandsösterreicher können ihre Wahlkarten ebenfalls per Post verschicken - oder bei der Vertretungsbehörde (Botschaft bzw. Konsulat) abgeben - die Abgaben ist auch bei jeder österreichischen Einheit des Bundesheeres möglich.

Mit der Wahlkarte kann man am Wahltag aber auch im Wahllokal wählen - entweder im „eigenen“ oder in jedem anderen Wahllokal in Österreich. Voraussetzung ist, dass man die Wahlkarte mit dabei hat. Dazu gibt man entweder die offene, unbenutzte Wahlkarte im Wahllokal ab und wählt dann „klassisch“ mit dem Stimmzettel in der Wahlkabine. Alternativ kann man auch schon die Wahlkarte ausgefüllt und zugeklebt ins Wahllokal mitbringen und dort abgeben. In diesem Fall kann auch eine andere Person die zugeklebte Wahlkarte für den oder die Wahlberechtigte abgeben.

Wer krank oder immobil ist, der hat die Möglichkeit, eine „fliegende“ Wahl-Behörde zu beantragen - und zwar bei der jeweiligen Gemeinde. Voraussetzung ist die unbenutzte Wahlkarte samt Inhalt. Dieses Service ist kostenlos.

Damit die Stimme tatsächlich auch zählt, muss diese spätestens am 9. Juni um 17.00 Uhr bei der zuständigen (aufgedruckten) Bezirkswahlbehörde oder in einem Wahllokal (mit unterschiedlich langen Öffnungszeiten) eingelangt sein.