Rund 5900 Mountainbiker verletzten sich im Vorjahr bei Unfällen so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Das waren deutlich weniger 2021 mit 8500 Verletzten, so das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Zwölf Mountainbiker starben 2022. In den vergangenen Jahren sind durchschnittlich acht Mountainbiker pro Jahr ums Leben gekommen.
Interview in Ambulanzen
Die meisten Mountainbike-Unfälle passieren in den Sommermonaten, 83 Prozent der Verletzten sind Männer. 40 Prozent der Verletzten müssen stationär behandelt werden, so das KFV. Die Zahlen stammen aus der Injury Database Austria (IDB Austria), einer statistischen Erhebung des KFV, für die strukturierte Interviews in ausgewählten Ambulanzen österreichischer Spitäler durchgeführt werden.
Wegerecht
Mit der steigenden Zahl der Mountainbiker kam es in den vergangenen Jahren auch immer wieder zu Konflikten auf den Wegen. Fast die Hälfte der Fläche Österreichs – knapp 48 Prozent – ist mit Wald bedeckt. Das österreichische Forstgesetz von 1975 regelt, dass grundsätzlich jeder den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten darf. Das gilt für Fußgänger.
Forststraßen tabu
Radfahrer oder auch Reiter benötigen die Zustimmung des Waldeigentümers. Somit sind auch Forststraßen prinzipiell tabu, außer sie sind für Radfahrer explizit erlaubt. Knapp 30.000 von 120.000 Kilometern Forststraße sind für Radfahrer legal befahrbar. Dass Schritt für Schritt mehr Wege freigegeben werden, dafür braucht es Lenkungsmaßnahmen, sagte Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht- und Normen im KFV, bei einem Pressegespräch am Mittwoch. Schließlich dürfe "auf allen freigegebenen Wegen die Sicherheit nicht zu kurz kommen".
Primär haften Mountainbiker
Auf den Forststraßen "kann es zu Konflikten und wunderbaren Begegnungen kommen", meinte der Experte. Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, "ist es hilfreich, wenn jeder weiß, was er darf". Wer im Wald unterwegs ist, muss auch mit typischen Gefahren wie herausstehenden Wurzeln rechnen. Bei Unfällen kann der Wegehalter nur in Einzelfällen verantwortlich gemacht werden, sagte Kaltenegger. Eigentlich haftet der Grundeigentümer nahezu nie. Primär haften Mountainbiker selbst.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auf Forststraßen prinzipiell immer, ist aber nur eingeschränkt anzuwenden. Deshalb ist laut Kaltenegger die Angst mancher Grundeigentümer, dass mit der Erlaubnis des Mountainbikens auf ihrer Forststraße dann auch die StVO gilt und damit neue aufwendige Regeln, wie etwa Kennzeichnungspflicht von Hindernissen, Beleuchtung bestimmter Straßenstellen usw., unbegründet.
Forstschutzorgane
Befahren Mountainbiker illegal einen Forstweg, darf der Grundeigentümer diese Personen anhalten und wegweisen. Beeidete Forstschutzorgane, also Förster, haben mehr Möglichkeiten, sie können Radfahrer anhalten, einen Ausweis verlangen und im Extremfalls sogar eine Festnahme vornehmen, erläuterte der Experte. Bei Konflikten rät Kaltenegger dazu, das Gespräch mit Mountainbike-Organisationen zu suchen sowie Förster beizuziehen.
Wanderwege sind für Mountainbiker prinzipiell tabu, außer der Weg ist als "Shared Trail" (gemeinsame Nutzung mit Wanderern) oder als "Trail" bzw. Mountainbikestrecke durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Auf "Shared Trails" gilt ein gegenseitiges Rücksichtnahmegebot. Konkrete Regeln, wer welche Seite des Wegs benützt oder wohin ausweicht, gibt es nicht. Für Mountainbiker gilt der Ehrenkodex, dass sie Wanderern oder Reitern grundsätzlich den Vorrang einräumen, die Geschwindigkeit reduzieren und falls nötig auch anhalten, um gefahrloses Passieren zu gewährleisten, erläuterte Kaltenegger.