Die Ermittlungen gegen zwei Kindergärtnerinnen nach dem Tod eines Buben in Mattersburg, Burgenland, sind eingestellt worden. Es handle sich demnach um einen Unglücksfall, den beiden könne keine Vernachlässigung der Betreuungspflicht nachgewiesen werden, hieß es am Dienstag aus der Staatsanwaltschaft Eisenstadt zur APA. Der Fünfjährige war beim Ausflug der Kindergartengruppe weggelaufen und später in einem Biotop ertrunken.

Die Gruppe eines Mattersburger Kindergartens mit neun Kindern war Ende Februar auf einer Flurreinigungsaktion unterwegs, als der Bub verschwand. Die Betreuerinnen liefen dem Kind auf dem leicht hügeligen Gelände noch nach, verloren ihn dann aber aus den Augen. Gegen die zwei Kindergärtnerinnen wurde in weiterer Folge wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt.

Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft wurden nun jedoch eingestellt. Auf Basis der vorliegenden Beweise habe kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden können. Es habe sich um die Aneinanderreihung unglücklicher Umstände gehandelt, es liege kein Verschulden am Tod des Kindes vor, erklärte eine Sprecherin.