Die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes (künftig: Eltern-Kind-Pass) bleiben weiter eine Kassenleistung - die von der Ärztekammer angedrohte Kündigung des Kassenvertrages ist vom Tisch. Einen entsprechenden Beschluss haben die Gremien der Kurie der niedergelassenen Ärzte am Freitag gefasst, nachdem man sich mit den zuständigen Ministerien und der Sozialversicherung geeinigt hatte. Das teilten die Standesvertretung und die Bundesregierung mit.

Der neue Eltern-Kind-Pass soll das 1974 eingeführte gelbe Büchlein des Mutter-Kind-Passes ersetzen und bis 2024 digitalisieren. Hinzu kommen erweiterte Leistungen:

  • psychosoziale Beratung zu Beginn der Schwangerschaft
  • zweite freiwillige Hebammenberatung vor der Geburt
  • zusätzliches Hörscreening für Neugeborene
  • Möglichkeit eines zusätzlichen Ultraschalls
  • ergänzende Laboruntersuchungen entsprechend den fachlichen Empfehlungen
  • Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Schwangere oder junge Eltern
  • Elternberatung durch die Familienberatungsstellen

Vertragskündigung vom Tisch

Für die Anhebung der seit 1994 nicht erhöhten Tarife werden nun 19,75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit können alle Tarife für die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes um 75,06 Prozent angehoben werden, die Ultraschalltarife werden um 46,7 Prozent erhöht. Zusätzlich wurden für die Ausweitung der Leistung weitere 17 Millionen Euro budgetiert.

Die 19,75 Mio. Euro waren der Ärztekammer Ende Februar noch zu wenig gewesen. Sie hatte mit einer Vertragskündigung gedroht. Die Gespräche haben aber doch zu einem Ergebnis geführt. Die ebenfalls geforderte automatische Valorisierung gibt es zwar nicht, es soll aber Ende 2024 erneute Gespräche über Anpassungen geben.

Diesem Beschluss müssen noch die Landes-Ärztekammern zustimmen. Die Bundeskurie gehe aber davon aus, dass die Bundesländer diesem Empfehlungsbeschluss auch umsetzen werden, hieß es in einer Aussendung. Für den Bundeskurienobmann und Vizepräsidenten der Ärztekammer, Edgar Wutscher, war neben "der endlich akzeptablen Valorisierung der seit 1994 nicht mehr angepassten Honorare" auch entscheidend, "dass es endlich konkrete Ansätze für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes gibt".

Politik zufrieden

Familienminister Susanne Raab (ÖVP) freute sich in einer Aussendung, dass mit dieser Einigung das Thema "nicht weiter auf dem Rücken der Familien und Kinder ausgetragen wird". Es werde damit nicht nur die Weiterführung des Eltern-Kind-Passes sichergestellt, sondern man könne auch die Leistungsausweitung rasch vorantreiben. Für Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) stellt die Einigung sicher, "dass auch in Zukunft alle Kinder die beste Versorgung bekommen. Die Erweiterung zum Eltern-Kind-Pass mit zusätzlichen Leistungen ist gerade für Familien mit geringem Einkommen enorm wichtig."

ÖGK-Arbeitnehmerobmann Andreas Huss begrüßte zwar auch die Einigung, er vermisst aber in der Weiterentwicklung einige Punkte. So sollten Maßnahmen für gesündere Kinderzähne sowie logopädische und ergotherapeutische Erstabklärungen seiner Meinung nach auch aufgenommen werden.

Der Mutter-Kind-Pass ist fast 50 Jahre alt und hat erheblich zur Reduzierung der Säuglingssterblichkeit in Österreich beigetragen. In Österreich werden jährlich rund 80.000 Kinder geboren, 50.000 davon sind Erstgeburten. Die im Mutter-Kind-Pass vorgeschrieben Untersuchungen sind verpflichtend, um das Kinderbetreuungsgeld vollständig zu erhalten.