Nach Innsbruck hat sich Mittwochvormittag in Linz das nächste Landesverwaltungsgericht mit den Klimaprotesten der Gruppe "Letzte Generation" befasst. Verhandelt wurde über Beschwerden von vier Mitgliedern, die von der oberösterreichischen Landespolizei Geldstrafen von mehreren Hundert Euro wegen "Übertretungen des Versammlungsgesetzes und/oder des Sicherheitspolizeigesetzes" erhielten, nachdem sie sich im November 2022 auf der Haupt- und auf der Hafenstraße in Linz festgeklebt hatten.

"Ich mache das nicht, weil es mir Spaß macht oder weil ich irgendjemandem schaden will", sagte eine der Beschwerdeführerinnen. Vielmehr: "Ich hasse das. Ich will den Leuten nicht im Weg sitzen, die zur Arbeit wollen", aber sie sehe keine Alternative. "Diese Regierung tut einfach nichts. Ich habe so Angst."

Angst um die Familie

Ein Kollege von ihr erzählte, seine Frau komme aus Thailand und ihre Familie leide bereits unter der Austrocknung des Gebiets. "Ich habe Angst um ihre Familie." Er berichtete, wie auch die anderen, sie hätten sich bereits im Rahmen von Fridays for Future engagiert. Aber man sei ignoriert worden. Erst im Rahmen der Proteste der "Letzten Generation" hätten sie das Gefühl, dass man Aufmerksamkeit für den Klimaschutz erzeugen kann. Ein Beschwerdeführer betonte auch, dass ihm der soziale Frieden am Herzen liege: "Was machen wir, wenn sich die Menschen die Köpfe einschlagen, um an sauberes Wasser zu kommen?" Er sehe es "als meine Verantwortung zu protestieren". Alle versicherten, man habe darauf geachtet, dass die Sicherheit gewährleistet bleibe, etwa die Rettungsgasse.

Beschwerde abgeblitzt

Die vier sollen sich am 21. und 28. November 2022 in Linz auf Straßen festgeklebt haben. Dafür erhielten sie Verwaltungsstrafen. Gegen diese legten sie Beschwerde ein und sie wurden auch reduziert. Aber sie bekämpfen die Strafen auch dem Grunde nach und wandten sich daher mit einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht. Dieses verkündete noch am Mittwochvormittag eine Entscheidung: Die vier Einsprüche wurden abgelehnt. Die Klimaaktivisten müssen ihre Strafen bezahlen. Der Grund: Sie hatten zunächst die Strafe nur der Höhe nach bekämpft und nicht grundsätzlich. Daher seien ihre Beschwerden vom LVwG abzuweisen gewesen, befand dieses, und es gebe auch keine Revisionsmöglichkeit. Die grundsätzliche Klärung der Frage konnte damit diesmal nicht erfolgen. Auch wenn den Aktivistinnen und Aktivisten in der Begründung der Entscheidung "sehr hehre Motive" attestiert wurden. "Uns ist die Bedeutung des Klimaschutzes bewusst", betonte ein Richter, aber man habe in diesem Fall gar nicht dem Grunde nach darüber entscheiden dürfen.

"Ich bin nicht überrascht, aber trotzdem sehr enttäuscht, dass das Gericht den Klimanotstand in Österreich nicht in angemessener Weise berücksichtigt hat", so Jelena Saf (24) in einer Aussendung der "Letzten Generation". "Die Strafen werden uns nicht abhalten", so die Webentwicklerin.

Bereits vergangenen Freitag war eine Aktivistin mit ihrer Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht Tirol gescheitert, berichtete "Der Standard" Dienstagabend online. Sie hatte "wegen Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung und Nicht-Verlassens nach Auflösung der Versammlung" eine Geldstrafe von der Polizei erhalten, die sie nicht zahlen wollte.