Das Thema wurde in den letzten Jahren regelmäßig diskutiert: An welchen Körperstellen darf man mit welchen Tattoos verziert sein, um einen Job bei der Polizei zu bekommen. An sichtbaren Körperstellen waren sie Polizisten bisher nicht gestattet, was 2016 auch bei einer jungen Steirerin die Tür zum Traumberuf versperrte.
Jetzt, wo der öffentliche Dienst händeringend nach Bewerbern sucht, soll die entsprechende Richtlinie bei der Polizei gelockert werden. Das kündigte das Innenministerium am Freitag an. "Es hat sich in der Gesellschaft, vor allem bei jungen Menschen, viel verändert. Tätowierungen sind heute ein Bestandteil der Lebenskultur, dem wird durch die Liberalisierung der geänderten Vorschrift Rechnung getragen", betonte Ressortchef Gerhard Karner (ÖVP).
Weiterhin verboten bleibt jedoch alles, was dem Verbotsgesetz, dem Abzeichengesetz oder dem Symbolegesetz widerspricht. Ebenso verboten sind Symboliken, die nicht mit dem Ethos des Polizeiberufs vereinbar sind, beispielsweise Totenköpfe, Gewaltdarstellungen oder Ähnliches. Karner: "Die Prüfung und Begutachtung von Tattoos erfolgt weiterhin in bewährter individueller Form."