Nach dem Tod des 17 Monate alten David nach einem Routineeingriff 2018 in den Salzburger Landeskliniken (SALK) hat das Oberlandesgericht (OLG) Linz am Mittwoch der Berufung eines Kinderchirurgen teilweise Folge gegeben: Der Berufungssenat sah lediglich eine fahrlässige und keine grob fahrlässige Tötung. Die Strafe für den Mediziner wurde ebenso wie jene für seinen Kollegen von der Anästhesie herabgesetzt - von acht auf zwei Monate bzw. von 16 auf neun Monate, jeweils bedingt.

David hatte sich zu Hause einen kleinen Blutschwamm auf der Wange aufgekratzt, der dann zu bluten begann. Der Vater konnte die Blutung zwar zunächst stillen, aus Angst vor Infektionen fuhren die Eltern aber mit dem Kind ins Spital. Dort brach die Wunde bei der Behandlung erneut auf. Die beiden Ärzte - ein Kinderchirurg und ein Anästhesist - entschieden sich daraufhin für eine Operation. Der Bub war dabei allerdings nicht nüchtern und atmete Erbrochenes ein. Er starb elf Tage später an einem Hirnschaden.

David hatte zu Hause noch gegessen

Die Eltern hatten darauf hingewiesen, dass David zu Hause noch etwas gegessen hatte. Im Falle einer Narkose müsse das Kind aber sechs Stunden nüchtern sein, warf die Anklage den Ärzten vor. Bei David waren es nur zwei Stunden. Eine Obergutachterin hatte im erstinstanzlichen Prozess eine Verkettung von "Fehlern und Nachlässigkeiten" attestiert, die zum Tod von David geführt habe. Das Landesgericht Salzburg urteilte, dass grob fahrlässige Tötung vorliege.

Staatsanwaltschaft und Hinterbliebenenvertreter akzeptierten das Urteil. Aber die zwei Ärzte, die ihre Unschuld beteuerten, meldeten volle Berufung an, weshalb das OLG sich am Mittwoch noch einmal mit dem Fall zu befassen hatte. Dass im Fall des Kinderchirurgen "nur" Fahrlässigkeit und keine grobe Fahrlässigkeit vorliege, sah sogar die Oberstaatsanwaltschaft so. Wenig überraschend änderte das OLG den Schuldspruch dementsprechend.

Zudem wurde bei beiden Ärzten die extrem lange Verfahrensdauer, die nicht in ihrer Sphäre lag, berücksichtigt. Daher lautet das Strafmaß für den Chirurgen nun zwei statt acht Monate bedingt, für den Anästhesisten neun statt 16 Monate bedingt. "Meine Intention war es zu helfen", beteuerte der Anästhesist am Mittwoch vor dem OLG. Es überfordere ihn emotional, das Leid der Eltern zu erfassen, drückte er sichtlich betroffen sein "tiefstes Bedauern" aus.