Nach Rücksprache mit Verteidigerin Alexia Stuefer nahm er Bedenkzeit. Staatsanwältin Julia Koffler-Pock fiel die Strafe zu milde aus. Sie meldete Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung verwies der vorsitzende Richter auf die brutale Vorgangsweise, die bei der Strafbemessung erschwerend ins Gewicht gefallen sei. Die Frau habe nur aufgrund mehrerer glücklicher Umstände überlebt. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und dass er sich eine Stunde nach der Tat selbst der Polizei gestellt hatte.
Laut Anklage hatte der gebürtige Afghane am 10. Jänner 2022 in ihrer Wohnung in Favoriten auf die gleichaltrige Frau eingestochen. Der Angeklagte räumte die Vielzahl der Stiche ein, bestritt aber die Tötungsabsicht. "Es tut mir leid. Entschuldigung", sagte er zu Beginn der Verhandlung, wobei er sich von seinem Platz erhob. Seine Frau habe ihn "aufs Ärgste beschimpft und beleidigt. Es sind Schimpfwörter gefallen, die ich nicht über die Zunge bringen kann". Da habe er zu einem Messer gegriffen: "Ich hab' sie verletzt. Ich wollte sie nicht umbringen." Er habe keine Erinnerung daran, wie oft er tatsächlich zugestochen habe, davon habe er erst im Gefängnis gelesen.
Fotos von nackter Frau am Handy
Die Staatsanwältin war vom Gegenteil überzeugt. Die 52-Jährige hatte am Handy ihres Mannes das Foto einer nackten Frau entdeckt und ihn damit konfrontiert, wobei sie ihm eine Thermoskanne vor die Füße warf. Darauf stach er ihr ein Messer mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge in den Bauch und im Anschluss in den Hals und meinte laut Anklage, er werde ihr nun den Kopf abschneiden. Die 52-Jährige konnte sich losreißen und ins Stiegenhaus flüchten. Ihr Ehemann holte sich aus der Küche ein Fleischermesser, folgte ihr und stach ihr die 20 Zentimeter lange Klinge mehrfach in den Körper.
Ein von den Schreien der Frau alarmierter Nachbar kam ihr zu Hilfe und versuchte zunächst, den bewaffneten Mann am Handgelenk zu packen, um ihm das Messer zu entwinden. Der 52-Jährige machte jedoch Anstalten, nun auf ihn loszugehen, worauf der Nachbar die rücklings am Boden liegende Frau an den Beinen packte und sie kurzerhand die Stufen im Stiegenhaus hinunterzog. Während der Nachbar die Einsatzkräfte alarmierte, die schnell zur Stelle waren, rannte der Ehemann auf die Straße und versuchte dort vergeblich, Autos aufzuhalten, um die Polizei rufen zu können. Darunter war auch ein Fahrzeug der Cobra, dessen Besatzung ihn zwar wahrnahm, jedoch ebenso weiterfuhr. In Folge dessen fuhr der Täter ziellos mit der Straßenbahn umher, bis er sich wenig später auf einer Polizeiinspektion stellte.
"Es ist nur einem glücklichen Umstand und der funktionierenden Rettungskette zu verdanken, dass die Stichverletzungen nicht zum Tod geführt haben", betonte die Staatsanwältin. Ohne den couragierten Nachbarn wäre die Ehefrau vermutlich verblutet.
Zwei Wochen im Klinikum
Die Frau musste zwei Wochen im Klinikum Donaustadt behandelt werden, die erste Hälfte dieser Zeit verbrachte sie auf der Intensivstation. Das gerichtsmedizinische Gutachten von Christian Reiter stellte drei schwere Verletzungen fest: ein Einstich unterhalb des linken Ohrs, der den Kopfwendemuskel durchtrennte und die Halsschlagader nur knapp verfehlte, zwei schwere Stichverletzungen im Brustbereich, die nur durch Glück nicht das Herz trafen, und schwerwiegende Abwehrverletzungen an Armen und Händen, die die 52-Jährige bis heute stark einschränken. Laut Aussage der Frau nehme sie auch fünf Monate nach der Tat immer noch täglich Schmerzmittel und sei in psychischer sowie physiotherapeutischer Behandlung.
Die psychiatrische Sachverständige Sigrun Rossmanith stellte fest, dass der Angeklagte auf jeden Fall zurechnungsfähig sei. Außerdem sei er intelligenter, als ein Test ergeben hatte, was sie auf sprachliche Barrieren zurückführte.
Der Angeklagte war 2012 nach Österreich gekommen. "Er war durchgehend eifersüchtig", führte die Staatsanwältin aus. Gegenstand der meisten Konflikte waren sowohl die Tatsache, dass seine Frau im Gegensatz zu ihm eine Arbeit gefunden hatte, als auch ein angebliches außereheliches Verhältnis mit ihrem Chef, welches er ihr ohne reelle Basis unterstellte. Überdies verlangte er mehr Geld von ihr und bedrohte sie immer wieder mit dem Umbringen. "Aufgrund der Vielzahl der Drohungen hat sie diese nicht ernst genommen", sagte die Anklägerin. Sie warf ihn schließlich aus der Wohnung, nahm ihn nach einigen Monaten aber doch wieder bei sich auf.
Mehrere Strafverfahren
Dabei hatte die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Strafverfahren gegen den 52-Jährigen geführt. 2018 gab es zwei Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Sachbeschädigung zulasten der Ehefrau und eines Stiefsohnes, 2019 zwei weitere wegen Nötigung und fortgesetzter Gewaltausübung gegen einen weiteren Sohn. Alle vier Verfahren wurden aus Beweisgründen im Zweifel eingestellt. In weiterer Folge wurde im August 2021 gegen den Mann ein Strafantrag wegen beharrlicher Verfolgung der Ehefrau und des Stiefsohns eingebracht - am 30. September wurde er im Zweifel freigesprochen.
Die 52-Jährige schloss sich dem Strafverfahren mit einer Schadenersatz- und Schmerzengeld-Forderung von insgesamt 35.000 Euro an. Wie die Frau in ihrer Zeugenaussage darlegte, war sie überzeugt, dass ihr Mann ihr bereits die Halsschlagader durchtrennt hatte und es um sie geschehen sei Sie bekam vom Gericht die begehrte Summe zuerkannt. Darüber hinaus wurde im Urteil festgestellt, dass ihr Mann für sämtliche weitere zukünftige, aus dem Angriff resultierende Schäden haftet.