Zum weiteren Schutz vor häuslicher Gewalt schaffen Justiz und Verein Neustart eine zusätzliche Einsatzmöglichkeit dieser Präventionsmaßnahme. Seit 1. Juli können auch Richterinnen und Richter Gewaltpräventionsberatungen anordnen, wenn sie eine einstweilige Verfügung zum Schutz gegen Gewalt erlassen. Damit können auch Personen zu diesen Beratungen verpflichtet werden, gegen die zuvor kein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde. Der Verein Neustart führt die Gewaltpräventionsberatung im Auftrag der Justiz in ganz Österreich durch.
„Mit der Möglichkeit, dass nun auch Richterinnen und Richter verpflichtende Gewaltpräventionsberatungen anordnen können, schließen wir letzte Lücken im Gewaltschutz und schaffen eine weitere wirkungsvolle Maßnahme gegen häusliche Gewalt“, sagt Justizministerin Alma Zadić. „Das gilt nun auch, wenn noch kein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot vorliegt. So sorgen wir für mehr Sicherheit für alle Gewaltbetroffenen. Denn jede Gewaltspirale, die wir mithilfe von Präventionsmaßnahmen unterbrechen können, kann ein potenzielles Gewaltopfer weniger bedeuten.“
Schon mehr als 7000 Beratungen
„Das oberste Ziel dieser Beratungen ist es, die Gewalt zu stoppen und Opfer – meist die Partnerin oder Ex-Partnerin – zu schützen“, sagt Christoph Koss, Geschäftsführer von Neustart. „Wir haben in den vergangenen Monaten im Auftrag des Innenministeriums bereits mehr als 7000 Beratungen durchgeführt. Diese Erfahrung lassen wir in die neue Maßnahme einfließen.“
In den Einzelberatungen wird zunächst die unmittelbare Auswirkung der Gewalttat thematisiert. Es geht darum, ein Unrechtsbewusstsein bei den Gefährdern – 90 Prozent davon sind Männer – zu schaffen und an der Motivation zu arbeiten, gewalttätiges Verhalten zu ändern. Die Gespräche werden von Sozialarbeitern geführt, die auch eine Risikoeinschätzung vornehmen und bei Gefahr im Verzug die Sicherheitsbehörden alarmieren.
Opferschutz und Täterarbeit verfolgen dasselbe Ziel: den Stopp der Gewalt. „Deshalb arbeiten wir engmaschig mit Polizei, Opferschutzeinrichtungen, Frauenhäusern, Kinder- und Jugendhilfe, Gewaltschutzeinrichtungen und Männerberatungen zusammen“, sagt Koss. „Dieses Netzwerk ist ganz entscheidend bei opferschutzorientierter Täterarbeit.“