Ein 60-jähriger Mann, der am vergangenen Nationalfeiertag in Bürs (Bez. Bludenz) seine Lebensgefährtin erwürgt haben soll, ist am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Die 47-jährige Frau war nach ihrer Reanimation in kritischem Zustand ins LKH Feldkirch eingeliefert worden, sie starb wenige Tage später.
Am Montag schilderte der Mann ausführlich seine Sicht der Dinge und bekannte sich im Sinne der Anklage nicht schuldig. Der bisher Unbescholtene räumte ein, seine Freundin im Oktober vergangenen Jahres gewürgt und damit getötet zu haben. Der Angeklagte hatte die Frau 2014 in der Schweiz, wo damals beide arbeiteten, kennen gelernt. Sieben Jahre waren sie ein Paar, allerdings gab es immer wieder Streitigkeiten. Die Verteidigung betonte, dass man die Hintergründe der Tat und vor allem die schwierige Beziehung mit der 47-Jährigen und ihre Persönlichkeit berücksichtigen müsse und plädierte auf Totschlag.
Unmittelbarer Auslöser für die Würgeattacke war offenbar ein zunächst verbal geführter Beziehungsstreit. Der beruflich bedingt überwiegend in der Schweiz wohnhafte Österreicher rief nach der Tat seinen Bruder an, der sofort die Rettungskräfte alarmierte. Diese konnten die Frau zunächst reanimieren, sie starb aber zwei Tage später im Krankenhaus. Der 60-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen.
Urteil nicht rechtskräftig
Gerichtspsychiater Reinhard Haller sprach vor Gericht von einem "explosivem Gemisch", von "Hassliebe", und davon, dass der Mann unter einem depressivem Erschöpfungszustand, einem Burn Out-Syndrom, litt. Affekte, so Haller, seien sicher im Spiel gewesen, aber nicht so starke, dass sie die Zurechnungsfähigkeit ausschlossen. Dies, so Haller weiter, sei in der Praxis äußerst selten. Gerichtsmediziner Walter Rabl erörterte, dass die Frau mehrere Minuten heftig gewürgt wurde. Sie starb an den gravierenden Hirnschädigungen.
Das Schwurgericht befand den Mann des Mordes mit sieben Stimmen zu eins für schuldig und bemaß die Strafe mit elf Jahren. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit sowie das Tatsachengeständnis. Der Mutter der Verstorbenen wurden 23.000 Euro, der Halbschwester des Opfers 5.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.