Weil er am 1. April 2022 über eine 26-jährige Wienerin hergefallen sein soll, ist ein junger Iraker am Freitag am Landesgericht wegen geschlechtlicher Nötigung und Raubes zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 24-Jährige wies zum Tatzeitpunkt bereits eine Reihe von Vorstrafen auf. Zwischen März 2018 und Juni 2021 war er insgesamt drei Mal wegen Nötigung, Körperverletzung, Diebstahls und Suchtmittel-Delikten verurteilt worden. Abgeschoben wurde er nicht.

Die 26-Jährige befand sich auf einem Abendspaziergang, als sie in der Nähe eines Studentenheims auf einem Treppelweg am Donaukanal vom Angeklagten angesprochen wurde. Sie gab ihm zu verstehen, dass sie an einer Unterhaltung nicht interessiert war. Daraufhin packte er sie, zog sie laut Anklage zu sich, drückte sie gegen eine Mauer und sagte auf Deutsch: "Entweder Geld oder Sex", wobei er ein Kondom aus der Tasche zog. Sie wehrte ihn ab, worauf er sie zu Boden beförderte, sich auf sie legte und sie zu missbrauchen versuchte.

Frau konnte sich losreißen

Der Frau gelang es in dieser Situation, den 24-Jährigen abzulenken, indem sie Anstalten machte, ihm Geld geben zu wollen. Er ließ sie kurz los, was sie dazu nutzte, um Hilfe zu schreien und Passanten auf sich aufmerksam zu machen. Da riss ihr der Iraker gewaltsam das Mobiltelefon aus der Hand und lief davon. Allerdings hatte er am Körper der Frau DNA-Spuren hinterlassen, und aufgrund seines bereits getrübten Vorlebens konnte er über die DNA-Datenbank rasch ausgeforscht und festgenommen werden.

"Es tut ihm sehr leid. Er war in sehr großer Geldnot. Ihm ist klar, dass das nicht in Ordnung war", stellte nun vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Huber) zunächst die Verfahrenshelferin des Mannes fest. Dieser überraschte dann das Gericht, indem er im Anschluss sagte: "Ich habe versucht, sie zu entführen. Ich habe sie aber nicht vergewaltigt." Die Gegenwehr der Frau habe ihn überrascht. Er habe dann versucht, sie zumindest am Hals zu küssen: "Aber sie hat sich gewehrt." Im Zuge dessen sei sie zu Boden gefallen. Er wisse im Nachhinein nicht, was damals in ihm vorgegangen sei: "Ich war bewusstlos."

Mit dem Urteil war der 24-Jährige nicht einverstanden. Er meldete dagegen Rechtsmittel an. Die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig.