Das burgenländische Feuerwehrgesetz landet wegen möglicher Altersdiskriminierung beim Verfassungsgerichtshof. Anwalt Nikolaus Mitrovits von der Kanzlei Kosch & Partner vertritt einen Ehren-Feuerwehrkommandanten, der sich durch das neue Gesetz benachteiligt sieht, da Reservisten ab dem 70. Lebensjahr kein aktives Wahlrecht bei der Kür von Kommandanten haben. Mitrovits bestätigte am Freitag gegenüber der APA einen "Kurier"-Bericht und will die Klage kommenden Montag einbringen.
Keine Kommandantenwahl über 70
Das burgenländische Feuerwehrgesetz sieht vor, dass Mitglieder, die das 70. Lebensjahr überschreiten und in den Reservistenstand wechseln, bei der Wahl der Ortskommandanten und ihrer Stellvertreter nicht mitwirken dürfen. Dies ist nur jenen "im aktiven Dienst" erlaubt, die "am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben". Der Steinbrunner Ehren-Feuerwehrkommandant bringt das Gesetz daher über seinen Anwalt wegen Altersdiskriminierung vor den VfGH.
Betroffen sind laut Mitrovits im Burgenland rund 1.900 Reservisten. Er ortet einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Bundesverfassung.