Ein Wirt im niederösterreichischen Aggsbach Markt (Bezirk Krems) bezeichnet seine Herberge auf seiner Homepage un auch vor Medienvertretern als "Anti-Homo-Haus". Darüber hinaus sei Homosexualität eine Krankheit und nicht mit dem christlichen Glauben des Wirts vereinbar. Das berichten die Niederösterreichischen Nachrichten. 

Homosexuelle Menschen seien demnach nicht bei ihm willkommen, führt er weiter aus. "Wir wollen nichts mit AIDS oder Syphilis zu tun haben", ist auf der Homepage zu lesen. In der Hausordnung steht: "Mit Homosexualität, Pädophilie und Gender-Ideologie wollen wir nichts zu tun haben." 

"Das geht gar nicht"

Der Bürgermeister von Aggsbach Markt, Josef Kremser (ÖVP), bestätigte dem ORF, dass der Beherbergungsbetrieb mittlerweile von der Auflistung der Unterkünfte auf der Homepage der Gemeinde gelöscht wurde. Ihm sei die Einstellung des Besitzers bislang nicht bekannt gewesen: "So etwas geht gar nicht." Auf Online-Bewertungsplattformen wird vor der Unterkunft bereits als "menschenverachtend" gewarnt. Überhaupt wurde der Betrieb auf den meisten Plattformen bereits gesperrt, wofür der Wirt die "Homosexuellen-Lobby" verantwortlich mache.

"Ein derartiges Weltbild ist einfach untragbar und aus dem 19. Jahrhundert", kritisiert SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Rudolf Silvan. Doch die Antidiskriminierungsstelle Niederösterreich bleibt  machtlos. Das liege daran, dass Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung in Österreich beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, wie eben Beherbergung, noch immer legal sind. 

Für SPÖ-LGBTIQ-Sprecher Mario Lindner und Silvan ist klar: "Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die Bundesregierung handeln und den Diskriminierungsschutz endlich gesetzlich verankern muss. Wir können und dürfen nicht akzeptieren, dass mitten in Österreich ein Hotel als ‚Anti-Homo-Haus‘ wirbt und sexuelle Orientierung mit HIV gleichsetzt – das ist absolut inakzeptabel."

Auf der Betreiberhomepage finden sich neben massiv homophoben Äußerungen weitere sonderbare Regeln, die den Eindruck, dass der Vermieter ein verstörendes Weltbild besitzt, untermauern. So äußerst sich der Betreiber auch gegen die Fristenregelung, also gegen einen straffreien Schwangerschaftsabbruch innerhalb eines festgelegten Zeitraums bei Frauen, kritisierte Silvan abschließend.