Am Landesgericht Eisenstadt ist am Donnerstag ein 20-jähriger Soldat zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er Anfang Juni im Assistenzeinsatz in Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) seinen 19-jährigen Kameraden angeschossen haben soll. Er habe mit seiner Dienstwaffe herumgespielt, dabei habe sich plötzlich ein Schuss gelöst, erzählte der junge Wiener vor Gericht. Der 19-Jährige wurde getroffen und erlitt einen Bauchdurchschuss. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf dem 20-Jährigen fahrlässige Körperverletzung vor. Der Angeklagte bekannte sich dessen auch schuldig. Er habe sich mit seinem Kameraden von Beginn an gut verstanden und sie hätten im Dienst immer wieder Späße gemacht. Am 2. Juni habe er das Magazin aus der Waffe des schlafenden 19-Jährigen entfernt, "um zu sehen, ob er es checken würde", erzählte der Wiener. Auch sein eigenes Magazin habe er entfernt und sie hätten beide einen Leerschuss abgegeben. Bei seinem zweiten Versuch habe sich jedoch plötzlich ein Schuss gelöst - "ich weiß bis heute nicht, wie das passieren konnte", sagte der Angeklagte. Er habe blind in das Gebäude geschossen, in dem sich der 19-Jährige befand, auf ihn gezielt habe er nicht.

Das Magazin war nach dem Vorfall aber angesteckt, sagte Richterin Gabriele Nemeskeri. Er müsse es also, nachdem er es entfernt hatte, wieder genommen haben. "Ich kann mich bis heute nicht erinnern. Ich weiß nicht, wie das kam", betonte der 20-Jährige. Der Verletzte habe am Bauch geblutet und sei daraufhin vom Hochstand, auf dem sich die beiden jungen Männer befanden, die Leiter hinuntergeklettert und habe selbst um Hilfe gefunkt. Erst später habe er Erste Hilfe geleistet, meinte der Angeklagte. "Ich weiß eigentlich, wie Funken geht, aber ich konnte das nicht. Ich stand unter Schock, was mir bis heute sehr leidtut." Seit dem Vorfall sei er auch in psychologischer Behandlung.

Unterschiedliche Varianten

Der 19-Jährige, dem in einer Notoperation ein Teil des Dickdarms entfernt werden musste, schilderte den Vorfall vor Gericht etwas anders. Er betonte, dass er nicht mit seiner Waffe herumgespielt und auch keinen Leerschuss abgegeben habe. Nachdem er bemerkt hatte, dass sein Magazin fehlte, habe er bei der Waffe lediglich eine Sicherheitskontrolle durchgeführt, was wohl ein ähnliches Geräusch gemacht habe. Als er nach der Schussabgabe realisiert habe, dass er getroffen wurde, habe er seinen Kameraden gebeten, um Hilfe zu funken. Dieser habe aber nicht reagiert und sei schockiert gewesen. Deshalb sei er selbst nach unten geklettert.

"Der Angeklagte hat sich in keinster Weise ausgezeichnet, weder in militärischer noch in menschlicher oder strafrechtlicher Hinsicht", betonte die Staatsanwältin. Der Anwalt des Opfers warf dem 20-Jährigen vor, dass er nicht sofort Erste Hilfe geleistet habe und mit seiner eigenen auch noch die Karriere seines Kameraden beim Bundesheer beendet habe. Der Angeklagte selbst entschuldigte sich bei dem 19-Jährigen: "Ich kann schwer damit leben und du musst damit leben. Ich kann es leider unmöglich wiedergutmachen."

Die Richterin betonte in ihrer Urteilsverkündung ebenfalls, dass sich der Wiener "nicht ausgezeichnet" habe, sie es aber für nachvollziehbar halte, dass er in eine Schockstarre verfallen sei, nachdem er seinen Freund fahrlässig angeschossen hatte. Sechs Monate bedingte Haft halte sie für angemessen. Mildernd sei das junge Alter und das reumütige Geständnis. Der 20-Jährige nahm das Urteil an.