Ein 19-jähriger Lehrling ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe sowie zu 1.440 Euro Geldstrafe (unbedingt) verurteilt worden. Er hatte im Mai im Bregenzerwald aufgrund von viel zu hoher Geschwindigkeit einen schweren Unfall verursacht, bei dem eine 15-jährige Mitfahrerin ums Leben kam. Der 19-Jährige und drei weitere Insassen trugen schwere Verletzungen davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die fünf Heranwachsenden, alle unter 20 Jahre alt, besuchten in Dornbirn ein Restaurant, ehe sie sich gegen 19.30 Uhr auf den Heimweg in den Bregenzerwald machten. Der damals 18-Jährige trat dabei kräftig aufs Gaspedal und war mit seinem Mercedes statt der erlaubten 60 km/h mit beinahe 140 Stundenkilometer unterwegs. Die Straße war nass, es regnete leicht. In einer Linkskurve verlor der Angeklagte die Kontrolle über das Fahrzeug, das sich in einer angrenzenden Wiese sechs Mal überschlug. Dabei wurde die 15-Jährige, die nicht angegurtet war, aus dem Auto geschleudert und tödlich verletzt.
Vor Gericht bereute der junge Mann sein grob fahrlässiges Verhalten. Von den Opfern, die sich allesamt gut kennen, wollte keiner Schmerzensgeld. Der Verurteilte akzeptierte die Entscheidung des Gerichts, und auch die Staatsanwältin zeigte sich mit dem Strafmaß einverstanden. Weil der Lehrling allerdings nicht anwaltlich vertreten war, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.