In den vergangenen fünf Jahren sind österreichweit 513 Kinder als Fahrrad-, E-Bike- oder E-Scooter-Fahrer an einem Unfall auf ihrem Schulweg beteiligt gewesen – das bedeutet bei knapp jedem fünften aller Schulwegunfälle. "Mehrheitlich waren es Zehn- bis 14-Jährige, die mit dem Rad zur Schule fuhren und dabei verunfallten", berichtete die ÖAMTC am Freitag in einer Aussendung.
Die meisten Schulwegunfälle mit dem Rad ereigneten sich in Niederösterreich und Oberösterreich, die wenigsten in Wien und im Burgenland (2016 bis 2020, Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung). "Kinder und Eltern müssen die Verhaltensvorschriften kennen und vor allem: regelmäßig üben, um Sicherheit zu erlangen", sagte Ellen Dehnert, Leiterin der ÖAMTC-Mobilitätsprogramme.
Kinder unter zwölf Jahren dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Begleitperson auf öffentlichen Straßen Rad oder E-Scooter fahren. Nach erfolgreich abgelegter Radfahrprüfung dürfen sie bereits ab zehn Jahren (bzw. ab neun Jahren, wenn die vierte Schulstufe besucht wird) allein fahren. Möchten Kinder mit einem rein durch Muskelkraft betriebenen Tretroller zur Schule fahren, ist das ab acht Jahren allein möglich.
Grundsätzlich müssen Kinder mit einem Fahrrad oder E-Scooter auf der Fahrbahn fahren, sofern keine Radfahranlagen vorhanden sind. Am Gehsteig sind nur Kinderräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von 30 cm erlaubt (ca. 14 Zoll). Mini-Tretroller dürfen auf Gehsteigen, in Fußgängerzonen, in Wohn- oder Spielstraßen nur verwendet werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden – Fahren auf der Fahrbahn, am Radweg und auf Radfahrstreifen ist damit verboten.
"Wer mehr Routine hat, ist sicherer unterwegs: Üben, auch mit gepackter Schultasche, lautet also die Devise", sagte Dehnert. "Um im Straßenverkehr unterwegs zu sein, bildet die sichere Beherrschung des Fahrzeugs die Basis. Erst dann werden das Einschätzen und Bewältigen komplexer Situationen überhaupt möglich".