Ein 30-jähriger Wiener hat sich am Freitag wegen sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses am Landesgericht verantworten müssen. Die Anklage legte ihm zur Last, sich am Sohn einer guten Freundin vergangen zu haben, als dieser bei ihm übernachtete.

Der Angeklagte behauptete, der Bursch habe ihn im März 2018 "mehrmals gefragt, ob wir rummachen können", nachdem er ihn von einem Fest mit nach Hause genommen hatte, weil die Mutter des Jugendlichen noch weiterfeiern wollte. Der Schüler habe ihm beim Videoschauen auf der Wohnzimmercouch "gesagt, dass er gerade rumexperimentiert", und sich vermutlich deshalb an ihn gewandt, "weil ich schwul bin", wie der 30-Jährige zu Protokoll gab. Er habe das Ansinnen des knapp 15-Jährigen zunächst abgelehnt, dieser habe jedoch insistiert: "Dem habe ich leider nachgegeben. Er wollte das."

Reue

Im Nachhinein bereue er sein Verhalten, das "moralisch verwerflich" sei, stellte der Mann fest: "Ich hätte nicht nachgeben dürfen. Das ist mir schon klar. Ich hab' mich breitschlagen lassen".

Laut Anklage soll es bei dem Übergriff allerdings auch zu Oralverkehr gekommen sein, was der 30-Jährige in Abrede stellte. Er bestritt weiters einen ersten inkriminierten Übergriff in seiner Wohnung knapp vor dem 14. Geburtstag des Jugendlichen. Wie Staatsanwältin Julia Koffler-Pock ausführte, sei bei dem Betroffenen eine auf die Übergriffe zurückzuführende Anpassungsstörung aufgetreten, die einer womöglich mehr als 24-tägigen Gesundheitsschädigung gleichkomme.