Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) hat empört auf die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Salzburger Gatterjagd-Besitzer Maximilian Mayr-Melnhof reagiert. Der Verwaltungsgerichtshof habe ein Urteil des Landesverwaltungsgerichtes bestätigt, wonach Mayr-Melnhof "rechtswidrig mit Gewalt einem Tierschützer die Kamera entwendete und ihn dabei an der Hand verletzte".

Er sei fassungslos, dass sich die Staatsanwaltschaft Salzburg über ein Urteil des Höchstgerichtes hinwegsetze, erklärte VGT-Obmann Martin Balluch am Donnerstag in einer Aussendung. Balluch verwies auf die Bestätigung eines Urteils des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg durch den Verwaltungsgerichtshof. Demnach habe der Gatterjagd-Besitzer auch vor Gericht als Zeuge die Unwahrheit gesagt und ein Beweismittel zu fingieren versucht. "Es wird seitens der Opfer selbstredend ein Fortführungsantrag gestellt und weiters bei der Oberstaatsanwaltschaft beantragt, dass dieses Ermittlungsverfahren neu eröffnet und der Salzburger Staatsanwaltschaft entzogen wird", erklärte Balluch.Zwischenfälle während einer Wildschweinjagd im Gatter von Mayr-Melnhof in der Antheringer (Flachgau) am 20. November 2017 haben zu mehreren Gerichtsverfahren geführt. Bei dieser Jagd soll es zu tätlichen Übergriffen gekommen sein. In einer Aussendung hatte damals der VGT-Obmann erklärt, dass auch der Gatterjagd-Besitzer gewaltsam gegen einen Tierschützer vorgegangen sei. Laut Balluch wollten damals zwei Tierschützer außerhalb des Jagdgatters "friedlich und still die von außen sichtbare Tierquälerei im Gatter filmen".

Mayr-Melnhof, der auch Salzburger Landesjägermeister ist, und seinen Begleitern wurden in einer Anzeige Delikte wie Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Drohung, Raub einer Kamera und eines Funkgerätes sowie Sachbeschädigung vorgeworfen. Mayr-Melnhof hat die Vorwürfe bestritten. Die Staatsanwaltschaft gab gestern auf APA-Anfrage bekannt, dass die Ermittlungen gegen den Gatterjagd-Besitzer eingestellt wurden. Einem Tierschutzaktivisten und einem Sicherheitsmitarbeiter seien jeweils eine diversionelle Erledigung in Form einer Geldstrafe angeboten worden.