Der ÖAMTC hat am Mittwoch vor einer aggressiven Vorgehensweise des Inkassobüros eCollect gewarnt. Dieses sei zur Eintreibung öffentlich-rechtlicher Strafen nicht befugt, betonte der Club. Die Forderung sei oft auch verjährt, für die Eintreibung gilt eine 360-Tage-Frist ab Feststellung der Übertretung." Außerdem wird ein Verstoß gegen Datenschutz und Telekommunikationsgesetz geprüft.

"Tatsächlich erfahren unsere Mitglieder erstmals vom Inkassounternehmen eCollect, dass sie ein Verkehrsdelikt begangen haben. In einem unfreundlich bis drohend formulierten Schreiben fordert eCollect Jahre später den fünffachen Betrag der Strafe, zuzüglich Mahn- und Inkassogebühren sowie Verzugszinsen", kritisierte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Auf das Schreiben folgen oft aggressive Kontaktversuche: Mitglieder berichten von Einschüchterungen am Telefon und SMS-Flut. In manchen Fällen werden nicht nur der Fahrzeughalter, sondern auch dessen Familienangehörige mit zahlreichen Anrufen kontaktiert.

Inkassobüro uneinsichtig zu Vorwürfen

"Selbstverständlich müssen gerechtfertigte Strafen bezahlt werden", stellte die Juristin klar. "In den uns geschilderten Fällen geben die Mitglieder jedoch auch an, sich keiner Verkehrsübertretung bewusst zu sein und vorab auch keine allfällige Strafvorschreibung erhalten zu haben." Von einer Verkehrsübertretung muss man jedoch rechtlich korrekt über den Behördenweg informiert werden, betonte Pronebner.

Der Mobilitätsclub hat eCollect bereits schriftlich aufgefordert, "die unseriöse und inkorrekte Vorgehensweise einzustellen". Die Führungskräfte von eCollect hätten sich nicht einsichtig gezeigt. Sollte es zu weiteren Belästigungen kommen, stellte der ÖAMTC weitere Schritte in Aussicht.