Der Zugang zur Staatsbürgerschaft für direkte Nachfahren von NS-Opfern wird erleichtert. Eine entsprechende Initiative wurde - letztlich ergänzt um Wünsche der Israelitischen Kultusgemeinde - Donnerstagabend einstimmig vom Nationalrat abgesegnet.

Den privilegierten Zugang zum österreichischen Pass erhalten bis in die Urenkel-Generation Nachfahren von NS-Opfern, die bis 1955 nach Verfolgung durch die Nazis das Land verlassen haben bzw. wegen des NS-Regimes nicht nach Österreich zurückkehren konnten. Ursprünglich war die Grenze mit 1945 festgelegt gewesen.

Eine weitere eingebrachte Änderung hat zur Folge, dass nicht nur die Nachfahren von österreichischen Staatsbürgern profitieren können. Auch Bürger der ehemaligen Donaumonarchiestaaten werden nun umfasst, sofern sie in Österreich gelebt haben. Schließlich wird noch neu festgehalten, dass auch adoptierte Kinder von der Regelung umfasst sind.

Ausschlussgründe

Den österreichischen Pass gibt es für die betroffene Gruppe auch, wenn die jeweiligen Personen ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten wollen, also zusätzlich. Ausschlussgründe sind Verurteilungen wegen schwerer Straftaten, schwerwiegende Finanzdelikte, terroristische Aktivitäten oder eine negative Einstellung zur österreichischen Demokratie.

Der Präsident der Kultusgemeinde Oskar Deutsch sprach im Anschluss in einer Aussendung von einer Entscheidung von historischer Dimension: "Mit diesem Beschluss wird die Republik Österreich ihrer historischen Verantwortung gerecht", dankte er besonders ÖVP, SPÖ und NEOS, die jeweils Initiativen für ein entsprechendes Gesetz gestartet hatten.

Die FPÖ begrüßte den Beschluss zwar, betonte aber, dass die Regelung noch auf "Brexit-Opfer" und Südtiroler ausgeweitet werden könnte. Bei letzterer Gruppe beantragte man wieder einmal unverbindlich (gemeinsam mit der ÖVP) Gespräche mit Rom sowie, dass die Regierung eine entsprechende Vorlage für Doppelstaatsbürgerschaften vorlegen solle.