Ein 49-jähriger Polizist ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Dem Mann war vorgeworfen worden, als
diensthabender Sachbearbeiter der Polizei im September 2017 auf telefonische Notrufe zu spät reagiert zu haben. Als Polizisten am Ort des Geschehens eintrafen, fanden sie vier Leichen vor. Das
Urteil ist nicht rechtskräftig.

Familie erstochen

In einem Mehrparteienhaus in Hohenems hatte in jener Nacht gegen 4.30 Uhr offenbar ein Familienvater seine beiden Töchter im Alter vier und sieben Jahren sowie seine 33-jährige Frau erstochen. Anschließend hatte der 38-jährige Mann sich selbst ein Messer in die Brust gerammt und war aus dem Fenster gesprungen. Ein Wohnungsnachbar hatte die Notrufnummer 133 gerufen und über Schreie von Erwachsenen und Kindern aus der Wohnung berichtet. Außerdem bestehe gegen den 38-Jährigen ein Betretungsverbot. Trotz dieser Schilderung informierte der 49-Jährige erst nach einer Viertelstunde und dem insgesamt fünften Anruf des Nachbarn den zuständigen Posten in Hohenems.

Dieses Verhalten wurde dem inzwischen - noch nicht rechtskräftig - suspendierten Beamten vor Gericht als Amtsmissbrauch vorgeworfen. Der Schöffensenat sprach den Mann jedoch frei. In den vier Anrufen, bei denen ein Gespräch stattfand, sei für den Polizisten keine Panik oder Unruhe des Anrufers zu spüren gewesen. Außerdem, so die Begründung der Schöffen, sei der Beamte nicht untätig gewesen, sondern habe anhand seiner Unterlagen die Situation in der Familie recherchiert. Er habe zudem die 33-jährige Ehefrau anzurufen versucht. Wissentlichkeit könne man dem Diensthabenden auf keinen Fall unterstellen, somit sei er freizusprechen, hieß es.

Der Angeklagte bedauerte zutiefst, nicht schneller gehandelt zu haben. Es vergehe kein Tag, an dem er nicht an diese verhängnisvolle Nacht denke, sagte er. Wie sich in der Rekonstruktion der Ereignisse ergab, hätte aber wohl auch eine korrekte Reaktion des Beamten das Leben der Familie nicht gerettet.

Die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.