Nicht weniger als vier Promille hatte ein 69-Jähriger am 2. Juni des Vorjahres intus, als er um 2.00 Uhr andere Gäste eines Wiener Würstelstands belästigte. Ein Gast wollte den Betrunkenen mit einem Stoß zum Gehen bewegen, dieser fiel um wie ein Brett, schlug mit dem Hinterkopf auf und starb. Der 38-Jährige wurde dafür am Montag am Landesgericht zu 18 Monaten bedingt verurteilt.
Selbst die Staatsanwältin sprach von einem tragischen Vorfall. Bereits mehrfach hatten andere Gäste den lästigen Mann, der auch gegenüber einigen Frauen aufdringlich geworden war, zum Gehen bewegen wollen. Doch kaum hatten sie ihn ums Eck begleitet, tauchte er wieder auf.
"Da habe ich zu ihm gesagt, er soll bitte gehen, und ihm mit beiden Händen einen Stoß gegen die Brust versetzt", erzählte der unbescholtene Angeklagte Richterin Erika Pasching. "Nie hätte ich damit gerechnet, dass das passiert." Er habe sofort gemerkt, dass der unerwartete Sturz des Pensionisten fatale Folgen hatte. Der Angeklagte, er hatte ebenfalls Alkohol konsumiert, alarmierte sofort die Rettung, leistete mit den anderen Zeugen Erste Hilfe und gab gegenüber der Polizei sofort alles zu.
Schädel-Hirn-Trauma
Laut dem medizinischen Gutachter konnten die Neurologen dem 69-Jährigen, der ansonsten noch in guter körperlicher Verfassung war, nicht mehr helfen. "Es war eine klassische Verletzung, nachdem er flach mit dem Hinterkopf auf den Beton geprallt war." Er starb an einem Schädel-Hirn-Trauma.
"Was haben Sie sich gedacht, was passiert, wenn Sie ihm einen Stoß geben?", wollte die Anklägerin wissen. "Alles, nur nicht das." "Wir können die Kirche im Dorf lassen und mit einer milden Strafe das Auslangen finden", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. In seinem Schlusswort wandte sich der Angeklagte auch an die Schwester des Opfers: "Es tut mir wirklich leid, was passiert ist."
Der Schöffensenat entschied nach kurzer Beratung bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren für Körperverletzung mit Todesfolge auf 18 Monate, die auch drei Jahre bedingt nachgesehen werden. Die Richterin fand nur Milderungs-, aber keine Erschwernisgründe. Doch der Gesetzgeber habe nun mal den Maßstab gesetzt, dass der Durchschnittsmensch vorauszusehen hat, dass so etwas bei einem Stoß gegen einen Betrunkenen im schlimmsten Fall passieren kann. "Man muss bedenken, dieser Mensch ist zu Tode gekommen, auch wenn Sie es nicht wollten." Sowohl der 38-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig.