Der Mann, der den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstochen haben soll, sitzt weiter in Innsbruck in Untersuchungshaft. Über den Antrag seines Mandanten zur Rückverlegung in die Justizanstalt Feldkirch sei noch nicht entschieden worden, so sein Verteidiger Stefan Harg am Freitag gegenüber der APA. Er zeigte sich nach wie vor besorgt über eine Vorverurteilung seines Mandanten.

"Uns geht es um eine sachliche juristische Aufarbeitung des Falls", betonte Harg, der den 34-Jährigen gemeinsam mit Kanzleigründer Ludwig Weh vertritt. Durch die mediale und politische Vorverurteilung sei die Unschuldsvermutung für seinen Mandanten verletzt worden. Eine Prozessverlegung in ein anderes Bundesland habe man aber, anders als medial berichtet, nie angestrebt. Dafür lägen die Voraussetzungen gar nicht vor. "Wir haben volles Vertrauen in die Vorarlberger Justiz", so Harg, auch wenn der Fall natürlich ein schwieriger sei.

Gerichtspsychiatrisches Gutachten wichtig für weitere Schritte

Viel vom weiteren Vorgehen werde in dem Fall vom gerichtspsychiatrischen Gutachten abhängen, das von Reinhard Haller erstellt wird, erklärte Harg. Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, bestätigte, man warte auf das Gutachten. Auch der Abschlussbericht der Polizei liege noch nicht vor, das Ermittlungsverfahren sei bisher nicht abgeschlossen.

Die Bregenzer Kanzlei Weh betreut den 34-Jährigen auch in seinem - derzeit unterbrochenen - Asylverfahren. Nach der Auffassung von Anwalt Harg wurde der 34-Jährige bereits als Jugendlicher rechtlich nicht korrekt behandelt. "Das ist eigentlich kein Asylfall, sondern ein Aufenthaltsrechtsfall", schließlich sei der Mann in Vorarlberg geboren und aufgewachsen, so Harg. Die Kanzlei ist unter anderem auf Fremden- und Asylrecht spezialisiert.