Ein 28-Jähriger ist nach einem Messerangriff auf seine Partnerin in Tulln bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Geschworenen am Landesgericht St. Pölten entschieden am Dienstag einstimmig, dass der Mann im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit auf die Frau eingestochen hat. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Von einer Einweisung wurde unter der Setzung einer Probezeit von zehn Jahren abgesehen. Der Betroffene muss die Anordnung der Bewährungshilfe erfüllen. Als Weisungen wurden dem 28-Jährigen unter anderem die ambulante Behandlung in einer betreuten Wohneinrichtung, die Durchführung der fachärztlich erforderlichen Kontrolle sowie absolute Alkohol- und Suchtgiftabstinenz erteilt. Im Falle einer Zurechnungsfähigkeit wäre ihm der Vorfall als versuchter Mord vorgeworfen.