Am Tatort wurde der genaue Geschehensablauf rekonstruiert. Dies sei für ihn sehr wichtig gewesen, um einen Eindruck zu bekommen, sagte Peter Philipp, der Verteidiger des 54-jährigen Verdächtigen. Die Untersuchungshaft über den Beschuldigten wurde verlängert.

"Es wurde alles so nachgestellt, wie es damals war", erklärte der Verteidiger zum Ablauf der Tatrekonstruktion, bei der auch Puppen verwendet wurden. Die entsprechenden Situationen seien fotografisch festgehalten worden, sagte Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg. "Die relevanten Ausschnitte können den Geschworenen dann in der Hauptverhandlung vorgeführt werden."

Keine Erinnerung

An der Verantwortung seines Mandanten habe der Lokalaugenschein nichts geändert, hielt Philipp fest. "Er kann sich erinnern, was bis zur Eskalation gewesen ist und dann wieder, dass er die Polizei verständigt hat." Der Bluttat sei ein innerfamiliärer Streit um einen Speiselift vorausgegangen, hielt der Rechtsanwalt einmal mehr fest.

Der 54-Jährige sei "sehr schlecht beisammen" und habe während des Lokalaugenscheins "mehrmals geweint", betonte Philipp. "Kernpunkt" sei nun das Gutachten des Gerichtssachverständigen und die damit verbundene Frage, ob der Verdächtige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war oder nicht. Details zur Anzahl der abgegebenen Schüsse seien auch während der Tatrekonstruktion nicht bekannt geworden, sagte Philipp.

Dem Verteidiger stand neben dem zuständigen Staatsanwalt das Fragerecht an den Beschuldigten zu. Am Lokalaugenschein nahmen auch ein Sachverständiger für Gerichtsmedizin und ein psychiatrischer Gutachter teil.

U-Haft wurde verlängert

Noch am Dienstag wurde die Untersuchungshaft über den tatverdächtigen 54-Jährigen verlängert. Diese läuft nun bis 29. März, gab Köhl auf APA-Anfrage bekannt. Die in Auftrag gegebenen toxikologischen, psychiatrischen und gerichtsmedizinischen Gutachten waren weiter ausständig.

Der Beschuldigte soll seinen 52-jährigen Bruder, den 92-jährigen Vater und die 87-jährige Stiefmutter am 13. Dezember auf dem Anwesen im Bezirk Mistelbach erschossen haben. Er war geständig. Sein Anwalt Peter Philipp teilte danach mit, dass sich der 54-Jährige daran erinnern könne, die Taten begangen zu haben, allerdings nicht an die Reihenfolge der Schussabgaben. Der Beschuldigte habe "äußere und innere" Geschwülste, die für eine gewisse Verwirrtheit in Stresssituationen sorgen - Philipp plädierte auf unzurechnungsfähig.