Ein Friedhofsbesuch in Marz (Bezirk Mattersburg) hat am Freitag für einen gebürtigen Burgenländer im Spital geendet. Der 67-Jährige, der in Deutschland lebt, wollte während eines Aufenthalts in der Heimat auch das Grab seiner Mutter besuchen. Dabei fiel ein Grabstein um, der Mann erlitt mehrfache Knöchelbrüche, berichtete der ORF Burgenland am Dienstag.
Ausgerutscht und festgehalten
Zu dem Unglück kam es, als der 67-Jährige ausrutsche und sich an dem locker sitzenden Grabstein festhielt. Der Verunglückte wurde im Krankenhaus Eisenstadt operiert, nachdem ein vierfacher Knöchelbruch rechts und ein einfacher Knöchelbruch links festgestellt worden waren. Er dürfte zwei bis drei Monate seine Füße nicht belasten können. Der Mann hofft jedoch laut ORF, dass ihn seine Versicherung spätestens kommende Woche zurück nach Deutschland transportieren kann.
Die Haftung in diesem Fall sei nicht so einfach zu definieren, erläuterte Rechtsanwalt Thomas Schreiner: "In erster Linie haftet der Besitzer, der Grabsteininhaber. In zweiter Linie kann auch der Betreiber, der Friedhofsinhaber, herangezogen werden. Hier gibt es verschiedene Maßstäbe: Ist das Grab offenkundig in Ordnung, wird ihn keine Haftung treffen. Ist das Grab aber vernachlässigt und offenkundig nicht betreut, dann muss er mit einer fachkundigen Betreuung aktiv nachsehen, ob dieses Grab in Ordnung ist", wird Schreiner vom ORF zitiert.