Die 60 Jahre alte ehemalige Bankangestellte, die rund 1,3 Millionen an Kundengeldern weitergegeben haben soll, ist am Montag in St. Pölten wegen Untreue von einem Schöffengericht nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Jene 32-Jährige, die etwa 1,1 Millionen Euro von der Erstangeklagten ausbezahlt bekommen haben soll, muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Aufgrund der Schadenshöhe sei hinsichtlich der Ex-Bankangestellten keine bedingte oder teilbedingte Strafe möglich gewesen, erklärte der vorsitzende Richter. Die "massive Erhöhung" der ausgehändigten Gelder ab dem Sommer 2017 sei nicht der Gutmütigkeit der Frau geschuldigt, sondern darum erfolgt, weil die 60-Jährige "Panik bekommen hat und ihr alles egal war". Strafmildernd wirkten sich unter anderem der ordentliche Lebenswandel der Erstangeklagten und das umfassende Geständnis aus. Erschwerend war der lange Deliktszeitraum.
Urteil gegen Zweitangeklagte
Das Urteil gegen die Zweitangeklagte, der ebenfalls Untreue vorgeworfen wurde, ist bereits rechtskräftig. Bei der Strafbemessung wurden unter anderem die einschlägige Vorstrafe und der Rückfall in noch offener Probezeit erschwerend berücksichtigt. Die "teilgeständige Verantwortung" habe sich mildernd ausgewirkt, hielt der Richter fest. Die 32-Jährige habe jedoch ab Juli 2017 gewusst, dass es sich bei den ausbezahlten Summen um Kundengelder handle. Nichtsdestotrotz habe sie noch größerer Beträge eingefordert.
Der Staatsanwalt, der in seinem Schlussvortrag eine anklagekonforme Verurteilung für beide Frauen gefordert hatte, verzichtete auf Rechtsmittel. Der Verteidiger der Erstangeklagten erbat sich Bedenkzeit.