Im Salzburger Mordfall Roland K. hat der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen die drei Angeklagten in Teilbereichen aufgehoben. Während der Schuldspruch wegen Mordes und Raubes gegen die drei bestätigt wurde, wurde der Schuldspruch gegen sie wegen Einbruchdiebstahls sowie die Einweisung des angeklagten Musikers in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher aufgehoben.
Über den Vorwurf "Diebstahl durch Einbruch", das Strafmaß, die Einweisung in eine Anstalt und über die Privatbeteiligtenzusprüche muss nun erneut ein Geschworenengericht entscheiden, wie Verteidiger der Angeklagten am Montag gegenüber der APA erklärten. Der Oberste Gerichtshof hat ihnen heute eine "vorläufige Verständigung" über seine Entscheidung zugestellt. Die Verteidiger hatten gegen das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 20. Juni 2018 Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen eingebracht.
Ein schönes Leben führen
Laut Anklage sollen der Musiker (25) und seine damalige Freundin (21) den vermögenden, 63-jährigen Akademiker Roland K. nach der Verabreichung von Pralinen, in die sie sieben bis acht Tabletten des Schlafmittels Noctamid gemischt hätten, in dessen Villa in der Stadt Salzburg am 19. Juli 2016 getötet haben. Roland K. sei gefesselt und geknebelt auf einer Matratze im Keller seines Hauses alleine zurückgelassen worden. Ein Wirt (30), der ein Freund des Musikers war, habe das Paar zu der Tat angestiftet. Das Motiv: Die Beschuldigten hätten aus dem Nachlass des Salzburgers ein schönes Leben führen wollen.
Die Leiche von Roland K. wurde am 12. Mai 2017 in einem aufgelassenen Schweinestall auf dem Grundstück des Gastronomen im Innviertel in Oberösterreich nach einem Hinweis des bereits in Verdacht geratenen Musikers gefunden. Die Leiche sollen die zwei Männer in einem alten Futtertrog versteckt haben. Sie war stark verwest. Deshalb konnten Gerichtsmediziner die Todesursache nicht mehr feststellen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Akademiker gewaltsam erstickte.
Der Musiker gestand in dem Prozess einen Raub ohne Tötungsvorsatz ein. Seine Ex-Freundin und der Wirt beteuerten ihre Unschuld. Der Musiker erhielt 15 Jahre Haft, seine Ex-Freundin sieben Jahre Haft. Der Wirt wurde zu 16 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Strafen berufen.
"Nicht geistig abnorm"
Der Verteidiger des Musikers, der Salzburger Rechtsanwalt Franz Essl, hatte sich in dem Verfahren gegen die Einweisung des Musikers in eine Anstalt ausgesprochen. Er verwies auf ein Privatgutachten, demnach sein Mandant nicht an einer Geisteskrankheit leide. "Ich bin davon überzeugt, dass mein Mandant nicht geistig abnorm ist und dass von ihm keine Gefahr ausgeht", sagte Essl heute zur APA. Dies werde in einem nun neu durchzuführenden Geschworenenverfahren auch geklärt werden.
Die Generalprokuratur hatte bereits gegen Ende des Vorjahres Verfahrensfehler festgestellt und die Aufhebung des Urteils in Teilbereichen empfohlen. Wann es zu einer Verhandlung vor einem Geschworenengericht am Landesgericht Salzburg kommt, steht noch nicht fest.