Weil er sich an einem zehn Jahre alten Mädchen vergangen hat, ist ein bereits einschlägig vorbestrafter Kinderschänder am Donnerstag vom Wiener Landesgericht für Strafsachen zu insgesamt zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Im Hinblick auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit wurde er außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im April 2018 entlassen
Der 34-Jährige war im April 2018 aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er ein Jahr für den sexuellen Missbrauch eines vier Jahre alten Mädchens verbüßt hatte. Das damalige Opfer war die Tochter seiner Ex-Freundin, die geschlechtlichen Handlungen zeichnete der Koch mit seinem Smartphone auf und speicherte sie ab. Von einer gleichaltrigen Freundin des Mädchens fertigte er ebenfalls kinderpornografisches Material an. Das Landesgericht Krems fand dafür mit drei Jahren Haft das Auslangen, wobei zwölf Monate unbedingt ausgesprochen wurden. Den Rest bekam der 34-Jährige unter Auflagen auf Bewährung nachgesehen.
Wenige Wochen nach seiner Entlassung missbrauchte der Mann das nächste Mädchen. Er begleitete am 2. Juli 2018 eine Bekannte zum Einkaufen. Als er mit der ältesten Tochter der Frau die Waren in die Wohnung bringen sollte, entblößte er sich bereits im Aufzug, forderte die Zehnjährige auf, ihn zu berühren, und begann zu onanieren. In der Wohnung fiel er dann über das Mädchen her, während die Mutter in der Küche eine Mahlzeit zubereitete. Die jüngeren Geschwister der Zehnjährigen - ein acht Jahre altes Mädchen und ein zweijähriger Bub - befanden sich im selben Raum und bekamen die Übergriffe mit.
Der Angeklagte legte vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Apostol) ein Geständnis ab. Er führte die inkriminierten Tathandlungen weniger auf seine pädophile Ader, die ihm erst 2016 "aufgefallen" sei, sondern auf seine Alkoholsucht zurück. "Ohne Alkohol wäre es nicht dazu gekommen", behauptete er. Staatsanwalt Sherif Selim bezeichnete den Mann als "besonders gefährlichen Sexualverbrecher. Jetzt sitzt er da wie ein Häuflein Elend. Er hat diese Familie komplett zerstört".
Die Zehnjährige hatte sich vehement zur Wehr gesetzt. Als sich der 34-Jährige an ihr zu schaffen machte, trat sie nach ihm und schrie um Hilfe. Der Mann hielt ihr den Mund zu und versetzte ihr - wie er vor Gericht zugab - eine Ohrfeige, "dass sie eine Ruhe gibt".
Erst als die Mutter des Mädchens im Nebenraum rief, das Essen sei fertig, ließ er von ihr ab. "Da ist mir bewusst geworden, was ich verbrochen habe", gab der Angeklagte zu Protokoll. Fluchtartig verließ er mit einer fadenscheinigen Begründung die Wohnung, wobei er seinem Opfer noch einschärfte, ja nichts zu sagen, sonst werde er sie bzw. die Familie umbringen.
Er kam allerdings nicht weit. Die Zehnjährige vertraute sich sofort der Mutter an, wie die Frau als Zeugin dem Gericht unter Tränen schilderte: "Das Gesicht meiner Tochter werde ich nie mehr vergessen. Es war voller Angst. Sie ist in meinen Armen zusammengebrochen." Die Folgen der Tat sind derzeit gar nicht überschaubar. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet die Zehnjährige an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, die einer Körperverletzung gleichkommt. Auch die zwei jüngeren Geschwister des Mädchens sind in psychologischer Behandlung. "Sie haben alle Albträume", berichtete die Mutter. Ihre Älteste fühle sich aufgrund des Erlebten schmutzig, habe sich Verletzungen zugefügt: "Sie hat sich selbst wehgetan, bis Blut kommt."
Die Mutter hatte umgehend die Polizei verständigt, zwei Beamte nahmen den 34-Jährigen noch in der Nähe ihrer Wohnung fest. Dabei leistete der Mann Widerstand.
Der Angeklagte wurde bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, pornografischer Darstellung von Unmündigen und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die offene, aus der Vorverurteilung resultierende Bewährungsstrafe von zwei Jahren wurde widerrufen, sodass der Kinderschänder insgesamt zwölf Jahre abzusitzen hat. Darüber hinaus wurde er - gestützt auf ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz - in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der 34-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt war mit dem Urteil einverstanden
Schranz hatte den Kinderschänder als hochgefährlich eingestuft. Im Kremser Verfahren sei mit einer Wahrscheinlichkeit von 35 bis 45 Prozent von einem - bezogen auf Gewaltdelikte - Rückfall innerhalb von sieben Jahren ausgegangen worden. Hinsichtlich von Sexualstraftaten wurde eine Rückfallwahrscheinlichkeit von 50 Prozent binnen zehn Jahren angenommen. "Die Realität hat das Gegenteil bewiesen", konstatierte der Gutachter unter Verweis auf den tatsächlichen Rückfall, der sich keine drei Monate nach der Haftentlassung zutrug.
"Unbedingt erforderlich"
Ohne eine im Maßnahmenvollzug gewährleistete therapeutische Behandlung der pädophilen Störung des Mannes sei mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit mit weiteren Sexualstraftaten mit schweren Folgen zu rechnen, gab der Sachverständige zu bedenken. Die Unterbringung in der Maßnahme erscheine daher "unbedingt erforderlich".
Das bedeutet, dass der 34-Jährige auch nach Verbüßung der über ihn verhängten Freiheitsstrafe weiter in einer Sonderstrafanstalt angehalten werden kann. Eine Entlassung kommt - sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen - erst dann in Betracht, wenn Experten zur Überzeugung gelangen, dass von dem Mann, der übrigens selbst Vater eines zwei Jahre alten Sohnes ist, tatsächlich keine weitere Gefahr mehr ausgeht.