Der Tscheche wurde unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und schweren Raubes nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt.

Der Richter sprach den Angeklagten während der Befragung vor dem Schöffengericht darauf an, warum er denn geflüchtet sei. "Das kann ich mir selbst nicht beantworten", meinte der Beschuldigte. Einen Beamten in Hollabrunn, der ihn anhalten wollte, "hätte ich nie überfahren können", schilderte der 26-Jährige die Situation - dies wäre sich nicht ausgegangen. Während der Flucht des Tschechen erlitt der Anklage zufolge ein Polizist einen Bänderriss sowie weitere Verletzungen an der Schulter, ein Beamter zog sich Abschürfungen am Knie zu.

Aufgehalten worden sei er schließlich in Gars, dort sei er ausgestiegen und gerannt, gab der 26-Jährige an. "Die Polizisten waren hinter mir her." Im Bezirk Horn habe er nach der Flucht zu Fuß schließlich an der Wohnungstür einer Frau angeläutet - der Beschuldigte trachtete nach ihrem Pkw. "Ich wollte nach Tschechien fahren", sagte der Angeklagte. "Was ich dort gemacht hätte, weiß ich nicht."

Zur Fahrt über die Grenze kam es ohnehin nicht, weil der 26-Jährige den Schlüssel für den Pkw nicht fand und anschließend festgenommen wurde. Die Frau, die als Zeugin einvernommen wurde, gab an, dass der Tscheche sie mit einer Pistole bedroht hätte. Als der Mann erneut flüchtete, habe er zu ihr gesagt: "Ich hätte dir nichts getan."

Ein Beamter, der den Beschuldigten mit Kollegen im Bezirk Krems-Land anhalten wollte, berichtete, dass der Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit auf die Polizisten zufuhr. Er selbst habe Schutz bei parkenden Fahrzeugen gesucht: "Ich bin der Überzeugung, dass er uns sonst gerammt hätte." Ein weiterer Beamter bezeichnete die Flucht des Tschechen unter anderem aufgrund der Geschwindigkeit als "irre". "Für den hat es einfach kein Halten gegeben."

Bei der Strafzumessung wurde das Teilgeständnis und die Tatsache, dass es beim Raubversuch geblieben ist, als mildernd gewertet. Erschwerend waren die einschlägigen Vorstrafen sowie das Zusammentreffen von zwei Verbrechen mit zahlreichen Vergehen. Besonders hervorgehoben wurde vom vorsitzenden Richter das "rücksichtslose Verhalten" des Angeklagten: "Er ist mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch Orte gebrettert."

Der 26-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.