Nach dem tödlichen Feuerwerksunfall in der Silvesternacht im Innviertel erhebt die Staatsanwaltschaft Ried Anklage gegen einen 54-jährigen Pyrotechniker aus dem Großraum Linz. Der Händler stellte sich Donnerstagabend der Polizei und gestand, sieben Kugelbomben der Kategorie F4 unerlaubterweise an das 17-jährige Opfer verkauft zu haben, sagte Alois Ebner von der Staatsanwaltschaft Ried am Samstag.

Verdachtsmoment bestätigt

Im Zuge der Ermittlungen im Umfeld des Verstorbenen habe sich bereits der Verdacht auf den 54-jährigen Mann mit einer Pyrotechnik-Lizenz ergeben. "Ob der Mann das mitbekommen hat, wissen wir nicht, aber er hat sich nahezu zeitgleich bei seiner örtlichen Polizeiinspektion gestellt. Noch am selben Tag hat eine erhebende Beamtin den Mann einvernommen", sagte Ebner zur APA.

Der Mann ist ein lizenzierter Verkäufer für Feuerwerkskörper und verkaufte in den vergangenen Jahren auch regelmäßig vor Silvester im Heimatort des Opfers seine Produkte. "Dabei waren aber immer nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 zu erwerben", so Ebener. Der Jugendliche kannte den Händler daher und bat für vergangenen Silvester um etwas "Stärkeres". Der Händler gab bei der Einvernahme an, dass er sich vom Jugendlichen letztendlich breitschlagen lassen und ihm sieben Kugelbomben der Kategorie F4 verkauft habe. Der Jugendliche habe sich die Pyrotechnikartikel aus einem Katalog ausgesucht und die Bomben wurden ihm dann in einer verschlossenen Schachtel kurz vor Silvester nach Hause geliefert.

Bei F4 handelt es sich um die höchste Kategorie bei den Feuerwerkskörpern mit den dementsprechend höchsten Auflagen. Feuerwerkskörper der Kategorie F4 dürfen nur von Personen mit einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft erworben werden. Der Bescheid setzt eine entsprechenden Schulung nach dem Pyrotechnikgesetz voraus.

Grob fahrlässige Tötung

Die an den 17-Jährigen ausgehändigten Feuerwerkskörper seien legal von einem Pyrotechnikgroßhändler nach Österreich importiert und von dort an den Pyrotechnikhändler verkauft worden. Der Verdächtige betreibe seit Jahren dieses Geschäft und veranstalte Feuerwerke. "Er war damit vertraut und wusste, dass er die Feuerwerkskörper dieser Kategorie nicht an den Jugendlichen hätte abgeben dürfen", so Ebener. Die Anklage gegen den Mann lautet auf grob fahrlässige Tötung. Dabei droht ihm bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, der Sachverhalt sei aufgeklärt.

Der tödliche Unfall ist auf einen "Anwendungsfehler" des 17-jährigen Opfers beim Zünden der größten Kugelbombe zurückzuführen, bestätigt das seit Freitagabend dem Staatsanwaltschaft vorliegende Gutachten. Offenbar hatte der Bursch die Wucht der Rakete unterschätzt, die laut Analyse mit 80 Meter pro Sekunde - was 288 km/h entspricht - in die Höhe schoss. Der Teenager, der sie gezündet hatte, "befand sich mit dem Oberkörper in der Flugbahn". Für den 17-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Anfangs hatte es geheißen, es sei zu einer Fehlzündung gekommen. Doch der Feuerwerkskörper war nicht defekt.