Die ab 1. Dezember geltende Waffenverbotszone in Innsbruck könnte auch auf andere Gebiete ausgeweitet werden. Im Auftrag von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sollen die neun Landespolizeidirektionen mögliche öffentliche Orte für temporäre Verbotszonen prüfen und gegebenenfalls einrichten, hieß es in einer Aussendung am Montag.
"Die Möglichkeit Waffenverbotszonen vorzusehen, wie in der letzten Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes am 15.8.2018 beschlossen, ist ein wesentlicher Beitrag zum Schutz für die Bevölkerung", sagte Kickl. Polizisten ist in diesen Bereichen gestattet, die Kleidung sowie mitgeführte Fahrzeuge und Behältnisse von Personen zu durchsuchen, wenn aufgrund "konkreter Anhaltspunkte der dringende Verdacht besteht, dass der Verordnung zuwidergehandelt wird".
Das Verbot beschränkt sich dabei nicht bloß auf Waffen, sondern auch auf Gegenstände, die geeignet sind und "den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben", wie beispielsweise Taschenmesser. Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.