Eine Silvesterfeier im Pongau am 31. Dezember 2017 hat für eine Schülerin dramatisch geendet. Ein Teilnehmer warf einen Becher mit heißem Kinderpunsch um, das Getränk floss in den Stiefel der Achtjährigen. Sie erlitt schwere Verbrennungen. Es folgten Hauttransplantationen und sieben Wochen Krankenstand. Die Behandlungskosten sind hoch, doch keiner will Schuld an dem folgenreichen Unfall haben.

Die Feier für Kinder und Jugendliche wurde von einer Ortspartei durchgeführt, das Mädchen hat die Veranstaltung am späten Nachmittag mit seiner Mutter besucht. Der Punsch wurde unvorsichtiger Weise von einem Biertisch gestoßen. Mit fatalen Folgen für die Pongauerin: Verbrennungen dritten Grades lautete die Diagnose. "Die Ärzte sagen, sie wird vermutlich ihr ganzes Leben lang Dauerfolgen haben", schilderte der Rechtsanwalt der Familie, Alexander Schuberth, der APA. "Die Narben bleiben. Die Haut am rechten Unterschenkel ist dauerhaft geschädigt. Wenn die Schülerin kein Taubheitsgefühl hat, hat sie Schmerzen." Der Temperaturregler des Punschkochers sei offenbar defekt gewesen. Denn nur so lasse es sich erklären, warum das umgeworfene Getränk "siedend heiß" war.

58.000 Euro Kosten

Nach dem Vorfall schien rechtlich alles geklärt. Ein damals hochrangiger Ortsparteifunktionär, der für den Ausschank zuständig gewesen sei, habe seine Schuld zugestanden, erläuterte Schuberth. "Er informierte seine Versicherung wegen Haftungsübernahme." In der Schadensmeldung vom 8. Jänner 2018, die der APA vorliegt, steht geschrieben: "Unserem Versicherungsnehmer kippte ein Becher mit heißem Tee um und der Inhalt rann in den Stiefel der danebenstehenden ........(Name des Mädchens der APA bekannt, Anm.), wobei diese Verbrühungen erlitt." Schuberth: "Es war für uns ohnehin klar, dass der Mann beziehungsweise der Versicherer den Schaden dem Grunde nach übernehmen wird und nur die Höhe der einzelnen Schadenersatzansprüche strittig sein würde." Deshalb erstattete die Opferfamilie keine Strafanzeige.

Im April hat die Versicherung des Teilnehmers laut Schuberth den Schaden "dem Grunde nach anerkannt" und 3.000 Euro überwiesen. Als der geforderte Schadensersatzbetrag der Versicherung mitgeteilt wurde, wendete sich das Blatt. Der Gesamtschadensersatzanspruch bis Ende März 2018 wurde mit rund 58.000 Euro beziffert. Inkludiert sind hier auch der Schmerzensgeldanspruch, die Verunstaltungsentschädigung und die Kosten für die Pflege und Dauerfolgen. Die Versicherung zahlte nicht.

Mangels außergerichtlicher Übereinkunft brachte der Rechtsanwalt eine Schadensersatzklage beim Landesgericht Salzburg ein. Im Zuge des Verfahrens habe der Beklagte plötzlich behauptet, er habe den Becher nicht umgestoßen und könne für die Verletzungen des Kindes nicht verantwortlich gemacht werden, sagte Schuberth. Der Anwalt des Beklagten konterte: Sein Mandant habe von Anfang an gesagt, dass er den Becher nicht umgeworfen habe. "Die Angaben in der Strafanzeige widersprechen dem bisherigen Verlauf des Zivilverfahrens", sagte Rechtsanwalt Milan Vavrousek zur APA. Mehr könne er dazu nicht sagen, es handle sich um ein laufendes Verfahren. "Es ist das Gerichtsurteil abzuwarten." Was die Strafanzeige betrifft, so werde er einen Gegendarstellung einbringen, so Vavrousek.

"Meinungsschwenk"

Laut Schuberth hat der Beklagte im Laufe des zivilrechtlichen Prozesses auch seine Veranstaltereigenschaft und somit seine mögliche Haftung daraus in Abrede gestellt. Es sei dann im Raum gestanden, dass möglicherweise einer von zwei weiteren Parteimitgliedern, die sich bei der Ausschank aufgehalten hätten, für das Umstoßen des Bechers infrage kommen könnten. Der Beklagte habe auch ausgesagt, seiner Meinung nach sei der Veranstalter der Silvesterfeier nicht die Ortspartei, sondern die Landespartei gewesen, und es stelle sich die Frage, ob diese für die Veranstaltung hafte.

Für die Eltern des Mädchens ist der "Meinungsschwenk" des Beklagten inakzeptabel, die "miese Vorgehensweise" unverständlich. Deshalb brachte ihr Anwalt am Mittwoch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Salzburg wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Betrugsverdachtes ein. "Die Staatsanwalt hat andere Mittel und Wege, um die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen", sagte Schuberth.