Der Prozess um den tödlichen Fenstersturz eines viereinhalbjährigen Buben ist auf den 12. Dezember vertagt worden. Das Gericht will noch die beiden Mitarbeiterinnen des Jugendamtes hören, die die Angeklagten betreut hatten. Auch ein Kriminalbeamter, der den Vater des Kindes vernommen hatte, wird geladen.

Bereits vernommen wurde die leibliche Mutter des ums Leben gekommenen Kindes, die von beiden Angeklagten zu ungeteilter Hand 25.000 Euro Trauerschmerzengeld sowie die Abgeltung der Begräbnis- und Steinmetzkosten verlangt. "Das ist für mich Mord", warf sie dem Vater und der Stiefmutter vor. Man könne ein Kind nicht allein in einem Raum lassen, wenn das Fenster offen stehe.