Die Posse rund um die Türschilder, die in Wien ausgetauscht werden sollen, geht weiter. Am Samstag meldete sich der Landesparteiobmann der FPÖ-Wien Johann Gudenus zu Wort. Die Anonymisierung von Klingeln und Postkästen hätte gar nichts mit der EU-Datenschutzverordnung zu tun. "Viel mehr ging es ihr (Anm.: der SPÖ) darum, die Früchte ihrer Einbürgerungs- und Zuwanderungspolitik, die sich seit langer Zeit bis zum heutigen Tag an den Türschildern der Gemeindebauten ablesen ließ, zu vertuschen“, teilte Gudenus in einer Aussendung mit.
Die EU-Kommission hatte zuvor Medienberichte dementiert, wonach die EU-Datenschutzverordnung Namensschilder an Klingeln und Postkästen verbietet. Ein Sprecher der EU-Behörde erklärte am Donnerstag in Brüssel, die EU-Verordnung reguliere diesen Bereich nicht. Sie erfordere auch nicht, dass Namen von Klingeln und Postkästen entfernt würden. Anderslautende Behauptungen seien "einfach falsch".
Zuständig für die Auslegung der Datenschutzverordnung seien die nationalen Datenschutzbehörden. In Wien war die Debatte durch die Beschwerde eines Gemeindebaumieters über seinen Namen an der Gegensprechanlage entstanden. "Wiener Wohnen" kündigte deshalb vergangene Woche an, bis Jahresende die Namensschilder bei allen rund 2.000 Gemeindebauten durch neutrale Bezeichnungen mit Top-Nummern zu ersetzen. Die für Datenschutz zuständige Magistratsabteilung 63 gelangte nämlich zur Erkenntnis, dass die Verbindung von Nachname und Türnummer gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verstoße.
Ausgetauscht wird dennoch
"Wiener Wohnen" setzt trotz Entwarnung der EU-Kommission den Austausch der Namensschilder durch Top-Nummern auf den Klingelbrettern der Gemeindebauten fort. "Es stimmt, es ist nicht explizit verboten, aber wir brauchen trotzdem die Zustimmung der Mieter, dass wir die Daten verarbeiten dürfen, und die haben wir nicht", begründete ein Sprecher das Vorgehen am Donnerstag auf APA-Anfrage.
Diese Pflicht der Geheimhaltung betrifft nach der Überzeugung österreichischer Datenschützer auch private Vermieter und Genossenschaften. Die ARGE Daten wies darauf hin, dass das Verbot der Kenntlichmachung ohnehin schon seit 1980 bestehe. Seit Mai 2018 seien jedoch die Sanktionsmöglichkeiten verschärft.