Ende Oktober stehen Herbstferien vor der Tür - allerdings nur in Vorarlberg und an der überwiegenden Mehrzahl der höheren Schulen. An den Pflichtschulen werden zwischen Nationalfeiertag (26. Oktober) und Allerseelen (2. November) nur vereinzelte Tage freigegeben.

Derzeit ist die Situation in Sachen Herbstferien uneinheitlich."Echte" Herbstferien gibt es nicht - zwar ist deren Einführung im Regierungsprogramm vorgesehen, konkrete gesetzliche Schritte stehen allerdings noch aus. Vorarlberg hat bereits vor einigen Jahren als einziges Bundesland eine eigene landesgesetzliche Regelung geschaffen, mit der einheitlich alle Schulen im Bundesland keinen Unterricht zwischen Nationalfeiertag und Allerseelen haben.

Schulautonome Tage

In allen anderen Bundesländern müssen sich Schulen durch die Verwendung ihrer "schulautonomen Tage" Herbstferien künstlich schaffen. Heuer fällt der Nationalfeiertag auf einen Freitag. Allerheiligen und (das automatisch schulfreie) Allerseelen sind in der darauffolgenden Woche am Donnerstag bzw. Freitag. Für eine komplett schulfreie Woche müssen also noch Montag bis Mittwoch freigegeben werden.

Insgesamt stehen an Pflichtschulen vier und an höheren Schulen fünf "schulautonome" Tage zur Verfügung. Einschränkung: Trotz ihres Namens werden zwei davon vom jeweiligen Landesschulrat bundesländerweit einheitlich festgelegt. Die meisten Länder haben dafür allerdings nicht die Herbstferien-Woche gewählt, sondern die beiden Zwickeltage nach Fronleichnam bzw. Christi Himmelfahrt.

Die nötigen drei Tage für die ganze Herbstferienwoche haben daher meist nur die höheren Schulen zur Verfügung - und diese auch ausgiebig genutzt. Bei einer APA-Recherche in den diversen Schul-Terminkalendern haben aus einer Stichprobe von 70 AHS in allen Bundesländern (außer Vorarlberg) 62 künstliche Herbstferien geschaffen.

An den Pflichtschulen gibt es ein ganz anderes Bild: Da die zwei eigenen schulautonomen Tage keine durchgehende Herbstferienwoche erlauben, sind viele Schulen auf andere Tage ausgewichen und gaben etwa Zwickeltage um den jeweiligen (schulfreien) Tag des Landespatrons bzw. den 7. Dezember frei. Zum Teil opferten sie aber wenigstens einen Tag (meist den Mittwoch) und haben so von 31. Oktober bis 4. November frei.

Resultat: Eltern, die etwa Kinder sowohl an einer Volksschule als auch an einer AHS-Unterstufe haben, müssen einerseits auf eine gemeinsame Herbstferienwoche mit den Kindern verzichten und andererseits zusätzliche Tage zur Betreuung freinehmen.