Nach dem Brand im Wiener Polizeianhaltezentrum (PAZ) am Hernalser Gürtel ist über die sechs Schubhäftlinge, die das Feuer in ihrer Zelle im ersten Stock gelegt hatten, die Untersuchungshaft verhängt worden. Gegen die fünf Afghanen wird wegen versuchten Mordes und vorsätzlicher Gemeingefährdung ermittelt.

"Die Untersuchungshaft hat noch am Sonntag ein Journalrichter verhängt. Als Haftgründe wurden Flucht- und Tatbegehungsgefahr angenommen", sagte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, am Montag der APA. Die Verhängung der U-Haft betrifft alle sechs Beschuldigten, also auch jene zwei, die am Montag weiter in einem Wiener Spital lagen. Diese würden bewacht, so Salzborn.

Gegen die sechs wird wegen versuchten Mordes und vorsätzlicher Gemeingefährdung ermittelt. Als Begründung für die Untersuchung wegen versuchten Mordes gab die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, an, dass zumindest ein bedingter Vorsatz angenommen werden könne.

Kaum Aussagen

Abgesehen von der teilweisen Einvernahme eines der Beteiligten gibt es bisher keine Aussagen. Der 31-Jährige, der bisher als einziger teilweise befragt wurde, hatte angegeben, die Zelleninsassen wollten ein Zeichen setzen. Der am Freitag gegen 22.30 Uhr ausgebrochene Brand in einer Zelle im ersten Stock des PAZ hatte einen Großeinsatz von Polizei, Berufsfeuerwehr und Berufsrettung ausgelöst. Die sechs Männer im Alter von 18 bis 33 hatten auf einem DIN-A5-Zettel eine Art Erklärung auf Deutsch verfasst. Sie beklagten ihre Perspektivlosigkeit wegen der drohenden Abschiebung.

Die Ermittler fanden den stark verkohlten Zettel bei einer ersten Begehung nach dem Feuer und dachten zunächst an einen Abschiedsbrief. Die Suizidtheorie wurde jedoch nach der Befragung des Häftlings unwahrscheinlich. Er gab an, sie hätten ein Zeichen des Protests setzen wollen. Sie zündeten Matratzen und Bettzeug an und zogen sich dann ins Badezimmer zurück, wo sie den Türschlitz mit einem Fetzen abzudichten versuchten.

Wie hoch der Sachschaden nach dem Feuer ist, war am Montag noch unklar. Die genaue Schadensaufstellung obliegt der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), der das Polizeianhaltezentrum gehört. Im Wesentlichen geht es bei der Schadensaufstellung um die völlig verwüstete Zelle und deren Inventar.