Wer die Privatspähre bei einer Amtshandlung nicht respektiert und sich auch nach mehrmaliger Aufforderung noch immer nicht entfernt, dem kann seit August die Festnahme wegen Widerstands bzw. Störung der öffentlichen Ordnung blühen. So geschehen am Samstag in Wien.
Zwei Polizistinnen führten eine Amtshandlung im Rahmen der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht (EAH) durch, als mehrere Passanten und Schaulustige hinzukamen. Die Unbeteiligten wurden weggewiesen, um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu gewährleisten und weitermachen zu können. Eine Frau und ein Mann drängten sich allerdings allzu eifrig in den Vordergrund und wollten sich nicht entfernen.
Nach mehrmaliger Abmahnung wurden sie wegen Störung der öffentlichen Ordnung angezeigt. Hierbei kam die seit August bestehende gesetzliche Bestimmung zur Anwendung, die ein Verhalten am Ort einer EAH, welches die Erfüllung dieser Amtshandlung behindert und/oder die Privatsphäre von Betroffenen unzumutbar beeinträchtigt, unter Strafe stellt (§ 81 Abs. 1a des Sicherheitspolizeigesetzes.)
Beide Personen verweigerten auch, Ausweise vorzuzeigen, deshalb wurden sie laut Polizei nach weiteren erfolglosen Abmahnungen festgenommen. Dabei wurde eine Beamtin an der Hand verletzt und die Frau wurde deshalb auch strafrechtlich wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung angezeigt. Im Arrest der
Polizei Josefstadt konnte die Identität des Mannes (25) geklärt
werden. Die Identität der angehaltenen Frau ist noch offen, da
jegliche Kooperation zur Beschleunigung der Amtshandlungen verweigert wurde.