Der gebürtige Afghane, der am 18. September 2017 in Wien-Favoriten seine jüngere Schwester mit einem Kampfmesser getötet hat, ist am Mittwoch am Landesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch der Geschworenen wegen Mordes fiel einstimmig aus.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Nikolaus Rast meldete nach Rücksprache mit seinem Mandanten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Unter regem medialen Interesse hatte zuvor in einem bis auf den letzten Platz gefüllten Schwurgerichtssaal am Landesgericht der Prozess gegen einen gebürtigen Afghanen begonnen, der am 18. September 2017 in der Puchsbaumgasse in Wien-Favoriten seine jüngere Schwester vorsätzlich mit einem Kampfmesser getötet haben soll. Auf die Frage nach seinem Alter erwiderte der Angeklagte, er sei 19.

"Dieses Alter wurde mir von meinen Eltern gesagt. Es wurde hier auch angenommen", erklärte der äußerlich deutlich älter als 19 wirkende Mann, der seinen Angaben zufolge seit fünf Jahren in Österreich lebt. Die jüngere Schwester des Mannes hätte "nach Ansicht des Angeklagten die Familienehre befleckt", heißt es in der Anklageschrift.

Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem einem Gutachten zufolge inzwischen 22-Jährigen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Verteidiger Nikolaus Rast akzeptierte das Gutachten allerdings weiterhin nicht. Sein Mandant sei am 1. Jänner 1999 geboren, daher sei in diesem Fall das für junge Erwachsene vorgesehene Jugendstrafrecht anzuwenden, das für Mord maximal 15 Jahre Haft vorsieht, argumentierte der Anwalt, nachdem die Geschworenen ihren Eid abgelegt hatten. Rast lehnte daher das Schwurgericht (Vorsitz: Stefan Apostol) wegen falscher Zusammensetzung ab und beantragte den Abbruch der Verhandlung.

Angeklagter im Tatzeitpunkt über 21 

Im Hinblick auf den Antrag des Verteidigers, der die Zuständigkeit eines Jugendgeschworenengerichts monierte, wurde das Gutachten des beigezogenen Sachverständigen für forensische Antrophologie, Fabian Kanz, vorgezogen. "Der Beschuldigte war am Vorfallstag zumindest 21 Jahre und drei Monate alt", stellte der Gutachter fest. Er hätte sich "sehr wahrscheinlich bereits im 22. Lebensjahr befunden".

Auf Nachfrage des vorsitzenden Richters ergänzte Kanz, es sei "äußerst unwahrscheinlich, dass er jünger war". Das von ihm festgestellte Alter sei eine "Mindestschwelle". Es sei durchaus denkbar, dass der Angeklagte um bis zu vier Jahre älter als von der Staatsanwaltschaft angenommen sei. Diese hat in ihrer Anklageschrift das Geburtsdatum auf "spätestens 29. Mai 1996" festgelegt.

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21. Für ältere Personen findet ausnahmslos das Erwachsenenstrafrecht Anwendung.

Antrag auf Abbruch der Verhandlung abgewiesen

Die drei Berufsrichter lehnten nach kurzer Beratung den Antrag auf Abbruch der Verhandlung und Zuweisung der Rechtssache an einen Jugendgerichtshof ab. Das Gutachten des Antrophologen Fabian Kanz sei "schlüssig", stellte der vorsitzende Richter Stefan Apostol fest. Es gebe "keinen ernstlichen Zweifel, dass der Angeklagte zumindest 21 Jahre und drei Monate alt ist".

Der Angeklagte, der 19 Jahre alt sein will, hatte an seiner Altersfeststellung nicht mitgewirkt. Da er ohne seine Einwilligung keinen ionisierenden Strahlen ausgesetzt werden durfte, sollte sein richtiges Alter im Zuge einer Magnetresonanztomografie geklärt werden. Als er zum dafür vorgesehenen Termin ins Wiener AKH gebracht wurde, weigerte er sich allerdings, sich in die Röhre zu legen.

"Ich gestehe"

Der Afghane hat sich zum Mord an seiner Schwester schuldig bekannt. "Ich gestehe", sagte er. Weitere Fragen wollte er nicht mehr beantworten: "Ich möchte um Verzeihung bitten. Ich habe eine Straftat begangen. Ich möchte nicht mehr weiter sprechen." Die Straftat habe er "wegen der Kultur begangen", fügte er noch hinzu.

Der Afghane hatte jedoch nicht bedacht, dass er zu Beginn seiner Flucht bereits von den pakistanischen Behörden untersucht worden war, die Zweifel an den von der Familie getätigten Altersangaben hatten. Bei einer Begutachtung im Mai bzw. Juni 2013 in Islamabad kam man anhand von Röntgenbildern zum Schluss, dass der Bursch deutlich älter als von ihm bzw. seinen Eltern behauptet war. Diese Unterlagen wurden auf Ersuchen der heimischen Justiz beigeschafft und mit weiteren Unterlagen nach Wien übermittelt, die eine wesentliche Grundlage für das nunmehr vorliegende Gutachten zum Alter des Afghanen waren.

Hilfreich war für den Sachverständigen auch, dass sich der Afghane in der U-Haft nach einem Sturz leicht an der Hand verletzt und sich deswegen in ärztliche Behandlung begeben hatte. Ein dabei angefertigtes Röntgenbild ließ sich für die anthropologische Begutachtung des Handwurzelknochen heranziehen. Wie der Gutachter betonte, deutete vor allem die vollständige Verknöcherung von Elle und Speiche darauf hin, dass es sich beim Angeklagten um einen Erwachsenen handelt.

"Das, was hier passiert ist, kann man nicht entschuldigen", betonte Verteidiger Nikolaus Rast. Der aus Afghanistan stammende junge Mann ("Es ist in Wahrheit egal, ob er 20, 21 oder 22 ist, er ist ein junger Bua"), der 2013 nach Wien gekommen war, hätte nach seiner Flucht "gewisse Sitten und Riten nicht abgelegt". Er bzw. seine Familie hätten sich "nicht nach dem Land gerichtet, in dem er lebt".

Laut Anklage stach der spätestens am 29. Mai 1996 geborene und damit mittlerweile 22-Jährige am 18. September 2017 mit einem Kampfmesser mit einer Klingenlänge von circa 20 Zentimetern zu. Er brachte der Schwester - sie hatte sich als 14 ausgegeben, war laut Obduktionsgutachten zum Zeitpunkt ihres Todes aber schon 17 oder 18 Jahre alt - bis zu acht Zentimeter tiefe Wunden bei.

"Das ist kein 14-jähriges Mäderl gewesen", betonte Gerichtsmediziner Christian Reiter. Es habe sich "um eine ausgewachsene junge Frau gehandelt". In deren Familie habe es offenbar "keine richtigen Altersangaben gegeben". Bei der Obduktion der Leiche wurden insgesamt 28 Stich- und Schnittverletzungen vom Hals bis zur Ferse festgestellt. Die Stiche wurden laut Reiter "mit großer Wucht und großer Energie" geführt, vermutlich wurde auch noch auf die bereits am Boden Liegende eingestochen. Der Hals, der linke Oberarm und der linke Unterschenkel wurden durchstochen. Die Klinge verletzte weiters die Leber, beide Nieren, den Magen, Dünn- und Dickdarm und die Oberschenkelschlagader. Die jüngere Schwester hatte nicht die geringste Überlebenschance.

Staatsanwalt: "Sie wollte einen Neuanfang"

Der Anklagevertreter brachte die Vorgeschichte der Tat zur Sprache. "Sie wollte einen Neuanfang. Sie hat sich den Zwängen der afghanischen Gesellschaft widersetzt", berichtete Staatsanwalt Mario Bandarra.

Das Mädchen war im Juli 2017 in ein Krisenzentrum nach Graz geflüchtet, weil es zu Hause wiederholt zu Handgreiflichkeiten gekommen war. Ihr Vater und - angeblich auf dessen Anweisungen hin - der ältere Bruder sollen sie geschlagen haben. Die Schülerin lehnte sich immer stärker gegen die väterlichen Vorgaben - sie durfte ohne Begleitung nicht außer Haus und musste Kopftuch tragen - auf.

Auch einen ersten Freund habe es gegeben. Im Krisenzentrum erzählte das Mädchen, auch der nunmehr angeklagte Bruder hätte sie tyrannisiert. Er soll sie etwa gezwungen haben, sein T-Shirt zu bügeln, und tätlich geworden sein, wenn sie sich weigerte.

Ungeachtet all dessen und obwohl sie eine polizeiliche Anzeige erstattet hatte, ließ sich die Schülerin zu einer Rückkehr von Graz zu ihrer Familie überreden. Sie hielt bei einer ergänzenden Befragung auch ihre ursprünglichen Angaben vor der Polizei nicht mehr aufrecht, so dass sicherheitsbehördlich nicht gegen den Vater und den Bruder vorgegangen werden konnte. Die Lebensumstände zu Hause dürften sich jedoch nicht gebessert haben. Am 14. September - und damit vier Tage vor ihrem Tod - flüchtete das Mädchen erneut, diesmal in ein Krisenzentrum in der Bundeshauptstadt. Den Betreuern erzählte sie, sie hätte Angst vor ihrer Familie. Ihr Vater wolle mit ihr nach Afghanistan fliegen, um sie gegen ihren Willen zu verheiraten.

Bruder passte sie ab

"Sie hat ausgeschaut wie ein typisches muslimisches Mädchen. Lange Kleider, Kopftuch", erinnerte sich eine Mitarbeiterin des Jugendamts im Zeugenstand. Das Mädchen hätte sich sehr auf die Schule und die bevorstehenden berufsvorbereitenden Tage gefreut: "Sie hat so gewirkt, als hätte sie sich bei uns sicher gefühlt."

Am 18. September passte sie dann ihr älterer Bruder in der U-Bahn-Station Reumannplatz ab, als sie in die Schule wollte. Seinen Angaben zufolge wollte er sie überreden, wieder nach Hause zu kommen. Als die Schwester nicht mit sich reden ließ und ihm einen Stoß versetzte, zog er laut Anklage in einem Innenhof in der Puchsbaumgasse sein Messer und brachte sie damit zu Tode. "Sie hat sich gegen Vater und Mutter und die Regeln der afghanischen Community gestellt", bemerkte dazu Staatsanwalt Bandarra. Er verwies explizit darauf, dass das Mädchen beim ersten Schulbesuch noch von einer Mitarbeiterin des Kriseninterventionszentrums begleitet wurde. Das war in weiterer Folge aus personellen Kapazitätsgründen nicht mehr möglich: "Das wurde ihr zum Verhängnis."

Nach seiner Festnahme hatte der Angeklagte erklärt, mit ihrem Stoß habe ihm seine Schwester gezeigt, dass sie keinen Respekt vor ihm habe. "Da habe ich auch keinen Respekt mehr vor ihr gehabt", gab er zu Protokoll. Er bedauere zwar ihren Tod. Es sei aber "gut, dass sie tot ist, weil sie die Ehre der Familie beschmutzt hat", zitierte der Staatsanwalt aus dem Polizeiprotokoll.

Zu Hause nicht ausgehalten

"Er ist selbst Opfer der Familie", gab Verteidiger Nikolaus Rast zu bedenken. Auch sein Mandant hätte unter der starken Hand des Vaters gelitten und diese zu spüren bekommen. Der mutmaßlich 22-Jährige habe zuletzt im Park geschlafen, weil er es zu Hause nicht mehr aushielt. Er sei vom Vater in jüngeren Jahren mit einem Kabel verdroschen worden, sei 2015 selbst ins Krisenzentrum gegangen. Für den Verteidiger stand fest, dass familiäre Hintergründe ausschlaggebend für die Bluttat waren. Der Angeklagte sei "in Wirklichkeit nichts Anderes als ein Werkzeug", sagte Rast.

Der Verdacht, dass der Vater bzw. die Familie den Angeklagten angestiftet hatten, ließ sich nicht erhärten. Fest steht, dass der Angeklagte kurz vor bzw. während des Zusammentreffens mit seiner jüngeren Schwester über ein Headset telefonierte - mit wem, ließ sich nicht ermitteln. Auf Bildmaterial der Wiener Linien ist auch zu sehen, wie unmittelbar nach dem 22-Jährigen dessen Vater ein Rolltreppe in der U-Bahn-Station Reumannplatz benützt. Eine Beteiligung an dem Verbrechen war dem Mann aber nach längeren Erhebungen und Auswertung seiner Rufdaten nicht nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn kein Verfahren eingeleitet.

Unter den Zuhörern im vollen Gerichtssaal befanden sich die Mutter und ein jüngerer Bruder des Angeklagten. Zu der Mutter soll der Angeklagte eine sehr enge Bindung haben.

Mordprozess: Mann soll Schwester in Wien-Favoriten erstochen haben