Am Dienstag hat sich ein mittlerweile 49 Jahre alter Mann wegen schwerer Körperverletzung am Wiener Landesgericht verantworten müssen, der nach der Jahrtausendwende als Favoritner Frauenmörder für Schlagzeilen gesorgt hatte. Im Oktober 1988 fiel er über die damals 20 Jahre alte Alexandra Schriefl her, die nach einem Disco-Besuch auf dem Heimweg war, und missbrauchte und erdrosselte sie.

Der Sexualmörder konnte erst zwölf Jahre später überführt werden, als sich das DNA-Analyseverfahren technisch so weit entwickelt hatte, dass man an der Leiche und der Bekleidung der Toten sichergestellte Spermaspuren auswerten und dem Mann zuordnen konnte. Im Dezember 2001 wurde der dringend Tatverdächtige wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt - mehr an Strafe war nicht möglich, weil er im Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt war und damit das Jugendstrafrecht zum Tragen kam. Seit 2002 ist das Urteil rechtskräftig.

Damit hat sich der 49-Jährige bis zum heutigen Tag nicht abgefunden, wie sich in der nunmehrigen Verhandlung zeigte. Inkriminiert war eine tätliche Auseinandersetzung in der Justizanstalt (JA) Mittersteig, wo der Mann am 13. November 2017 einem Mitgefangenen nach einem Disput einen Kopfstoß versetzt und damit eine Stirnbein-Fraktur zugefügt haben soll. Der Angeklagte nutzte die Hauptverhandlung und die Anwesenheit mehrerer Journalisten allerdings primär, um wiederholt zu beteuern, dass er kein Mörder sei. "Ich sitz' seit 18 Jahren unschuldig", versicherte er.

Eigentlich hat der Mann seine Haftstrafe längst verbüßt und müsste sich demnach wieder in Freiheit befinden. Die Gerichte hatten ihn allerdings zusätzlich zu den 15 Jahren in den Maßnahmenvollzug eingewiesen, weil ihm der renommierte Gerichtspsychiater Reinhard Haller eine Persönlichkeitsstörung bescheinigte, die nach Hallers Einschätzung trotz vorhandener Zurechnungsfähigkeit eine haftbegleitende therapeutische Behandlung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erforderlich machte. Ohne entsprechende Behandlung sei zu befürchten, dass der Mann weitere Straftaten mit schweren Folgen begehen wird, warnte Haller.

Jegliche Therapie verweigert

Der 49-Jährige hat im Gefängnis jegliche Therapie verweigert und kein einziges Mal mit einem Psychiater gesprochen. Er nimmt auch keine Medikamente, um seine emotional instabilen Persönlichkeitszüge in den Griff zu kommen, die ihn laut Haller gefährlich machen. "Ich bin ja kein Süchtiger", bemerkte er dazu im Grauen Haus, "ich hab' keine Persönlichkeitsstörung". Als Folge dieser Uneinsichtigkeit ist seine Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug für die Justiz wohl weiter kein Thema. In einer Sonderstrafanstalt nach § 21 Absatz 2 StGB Untergebrachte können nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe zeitlich unbefristet weiter angehalten werden. Die Freiheit winkt ihnen erst dann, wenn ein psychiatrisches Gutachten zum Schluss kommt, dass sie keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellen.

Attacke gegen Gutachter

"I bin a psychisch g'sunder Mensch", bemerkte der 49-Jährige zu Richter Gerald Wagner. Der in dem Verfahren neu bestellte psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann sah das anders. Er hielt die Gefährlichkeitsprognose seines Vorgängers Reinhard Haller aufrecht und empfahl im Fall eines Schuldspruchs die neuerliche Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Das hörte der 49-Jährige gar nicht gern. "Das geht ja nicht! Sie verleumden mich! Das ist menschenrechtswidrig", beschied er dem Psychiater. Zum Beweis beantragte er die Beischaffung seiner Zulassung zur Tapeziererlehre: "Da hab ich keine Persönlichkeitsstörung g'habt."

Hofmann musste sein Gutachten auf die Expertise seines Vorgängers, die vorhandenen Krankenunterlagen, Berichte aus der Justizanstalt und seine Eindrücke von der Hauptverhandlung stützen. Der Angeklagte hatte eine Untersuchung durch den Sachverständigen verweigert. Der verurteilte Frauenmörder lehnte übrigens auch ein Gespräch mit der ihm beigebenen Verfahrenshelferin ab und trug ihr nach deren Angaben auf, in der Verhandlung nichts zu sagen.

Der 49-Jährige, der seine 15-jährige Freiheitsstrafe in der Maßnahmen-Abteilung in der Justizanstalt Stein abgesessen hat und seither in der Sonderstrafanstalt Mittersteig in Wien untergebracht ist, war dort am 13. November 2017 in einen Streit mit einem älteren Insassen geraten. Die beiden waren sich nicht einig, welches Waschmittel man verwenden sollte, außerdem warf der Ältere dem 49-Jährigen vor, im Badezimmer ein Putzmittel versprüht zu haben. Dafür kassierte er laut Anklage einen Kopfstoß des 49-Jährigen, der ihm das Stirnbein brach. Dem 56-Jährigen mussten fünf Metallplatten implantiert werden.

Verhandlung vertagt

Weil Richter Gerald Wagner ein medizinisches Gutachten zum Verletzungsbild für erforderlich hielt, wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.