Abhörprotokolle, welche die Hauptangeklagten belasten, sind in Kecskemet beim Prozess um das A4-Flüchtlingsdrama vorgespielt worden. Die Verhandlung in der südungarischen Stadt war am Dienstag mit der Einvernahme des Drittangeklagten fortgesetzt worden. Der Bulgare, der jede Schuld für den Erstickungstod der Migranten zurückwies, beschuldigte den Viert- und Fünftangeklagten.

Diese beiden Männer sollen nicht für die nötige Luftzufuhr im Todes-Laster gesorgt zu haben, sagte der Drittangeklagte aus. Als "Vorläufer" des Schlepperfahrzeuges sei es nicht seine Aufgabe gewesen, sich mit der Lüftungsfrage zu befassen, behauptete der 39-Jährige. Ihm wird qualifizierter Mord und Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Es droht eine lebenslange Haftstrafe.

Weiters kam es zum Abspielen von bereits bekannten Abhörprotokollen über Gespräche der Angeklagten während der Todesfahrt im August 2015. Diese sollen laut Staatsanwaltschaft die Schuld der Hauptangeklagten belegen. Aus den Protokollen hatte sich bereits im Vorfeld ergeben, dass der afghanische Hauptangeklagte den Tod der Migranten durchaus in Kauf genommen hätte. Er hatte den Fahrer des Todes-Lkw angewiesen, er solle die Flüchtlinge in einem Wald in Deutschland "abladen". Das Abspielen von weiteren Abhörprotokollen wird am Mittwoch fortgesetzt.

Der Kühl-Lkw mit den Leichen war im August 2015 an der Autobahn bei Parndorf im Burgenland entdeckt worden. Die Flüchtlinge, darunter auch vier Kinder, sind darin nach Angaben der Staatsanwaltschaft innerhalb von eineinhalb bis zwei Stunden noch auf ungarischem Staatsgebiet erstickt.